Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet

nh/pm
Verhandlungsziel erreicht: Vertragszahnärzte können Heilmittel zukünftig nach eigener Richtlinie verordnen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute entschieden.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihr Ziel erreicht: der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die erste zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Vertragszahnärzte können danach künftig im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung Heilmittel selbst verordnen - wie zum Beispiel logopädische oder physiotherapeutische Behandlungen für Versicherte mit Störungen des zentralen Nervensystems und Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. 

Mehr Rechtssicherheit für Zahnärzte und Patienten

"Der Beschluss bringt insbesondere für Zahnärzte und Patienten, aber auch für Krankenkassen und Heilmittelerbringer deutlich mehr Rechtssicherheit mit sich", sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Sein Stellvertreter Dr. Günther E. Buchholz ergänzt: "Der Heilmittelkatalog ist jetzt fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten. Darüber hinaus erleichtern konkrete Zuordnungen von Indikatoren zu einzelnen Hilfsmitteln Entscheidungen der Behandler, welche Heilmittel in welchem Umfang verordnungsfähig sind."

Richtlinie soll im Juli 2017 in Kraft treten

"Zugleich wird die Eigenständigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung im G-BA unterstrichen, erläutert  Eßer weiter. Die KZBV hatte die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung und der Patientenvertretung erarbeitet und in den G-BA eingebracht. "Unsere Position in diesem ansonsten zur Vereinheitlichung ärztlicher Bereiche tendierenden Gremium wurde mit dem Beschluss klar gestärkt", sagt Eßer.

Die neue Richtlinie muss jetzt noch durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft werden - zum 1. Juli 2017 soll sie dann voraussichtlich in Kraft treten.

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