Techniker Krankenkasse zu Behandlungsfehlern

Zahnmedizin: 920 Verdachtsfälle - auf 13 Millionen Behandlungen!

ck/pm
Insgesamt 5.500 Versicherte wendeten sich 2017 an die Techniker Krankenkasse (TK), weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuten, teilte die TK mit - 16 Prozent mehr als im Vorjahr. In den wenigsten Fällen könnten aber tatsächliche Fehler nachgewiesen werden.

Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1.477 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (920 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (546 Fälle) und Orthopäden (351 Fälle). Auf die Innere Medizin entfielen 221 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 219 und Augenärzte auf 216 Fälle.

Für medizinische Laien sei es aber häufig schwer einzuschätzen, ob ein Krankheitsverlauf schicksalhaft ist, oder ob er auf einen Fehler des Arztes oder der Pfleger zurückzuführen ist, räumen Experten der TK ein. Bei jedem dritten Fall erhärten sich laut TK die Hinweise auf einen Behandlungsfehler, so dass die Kasse ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Auftrag gibt. In den wenigsten Fällen könnten aber tatsächliche Fehler nachgewiesen werden.

Wie die TK auf Nachfrage mitteilte, kommen die 920 Verdachtsfälle in der Zahnmedizin auf insgesamt 13 Millionen zahnmedizinische Behandlungsfälle.

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