Entwurf verabschiedet

Zahnmedizinstudium: Kultusminister einigen sich auf neues Zulassungsverfahren

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Lange Zeit hing die Entscheidung für ein neues Zulassungsverfahren in der Schwebe. Nun haben sich die Kultusminister geeinigt. Das neue Zulassungsverfahren erscheint gerechter, aber auch komplizierter.

Bei der Vergabe von Studienplätzen in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie sollen künftig auch andere Kriterien als die Abiturnote berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, einen Platz über Wartesemester zu bekommen, soll ganz entfallen. Das geht aus dem Entwurf für einen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung hervor, der auf der Kultusministerkonferenz am 6. Dezember in Berlin verabschiedet wurde.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig 30 statt wie bisher 20 Prozent der Plätze an die Besten eines Abiturjahrgangs gehen sollen. Damit werde laut der Kultusministerkonferenz den "vielfachen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, wonach die Abiturdurchschnittsnote Aufschluss gibt über allgemeine kognitive Fähigkeiten und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen, wie Motivation, Fleiß und Arbeitshaltung".

Länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten sollen quotenübergreifend auf der Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen werden.

Zusätzliche Chancen durch "Talentquote"

Neu eingeführt wird die sogenannte "zusätzliche Eignungsquote" im Umfang von 10 Prozent. Sie eröffnet Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten. Für die Auswahl kommen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht, wie zum Beispiel berufliche Vorerfahrung.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) soll laut Kultusministerkonferenz im bisherigen Umfang von 60 Prozent erhalten bleiben - allerdings nicht mehr allein auf Basis der Note eines Bewerbers. Stattdessen müssen die Hochschulen in Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie je ein schulnotenunabhängiges Kriterium berücksichtigen, in der Medizin sogar zwei. Ein fachspezifischer Studieneignungstest wird als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze für sogenannte "Vorabquoten" vorbehalten werden. So können die Länder auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Weg zum Medizinstudium ebnen.

"Insgesamt wird das Verfahren deutlich komplexer", kritisiert der Medizinische Fakultätentag (MFT). Bislang hätten die Fakultäten die Möglichkeit gehabt, über "individuell auf die Bewerber eingehende und auf ihr Profil zugeschnittene aufwändige Auswahlverfahren Studierende auszusuchen".

Der Spielraum für die Weiterentwicklung und Durchführung solcher neuer, innovativer Verfahren werde jedoch deutlich eingeschränkt. "Dennoch freuen wir uns, dass nun im Rahmen des vorgegeben Zeitplans Klarheit geschaffen wurde", kommentiert MFT-Generalsekretär Frank Wissing die Entscheidung der Kultusministerkonferenz.

Anlass für die Neuregelung des Zulassungsverfahrens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017. Das Gericht hat die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 Neuregelungen zu schaffen, die die verfassungsrechtlichen Beanstandungen beseitigen.

Über die Reform des Zulassungsverfahrens müssen die Finanzminister- sowie die Ministerpräsidentenkonferenz noch beraten, anschließend muss der Staatsvertrag in den Landesparlamenten ratifiziert werden. Die Neuerungen sollen frühestens zum Sommersemester 2020 in Kraft treten.

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