Zehn Tage bezahlte Pflegezeit

ck/dpa
Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen können.

Nach Informationen der "Passauer Neuen Presse" und des "Kölner Stadt-Anzeigers" (Dienstag) soll der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.  

Pflegeunterstützungsgeld als finanzielle Hilfe

Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen, wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollten sie in dieser Zeit aber ein "Pflegeunterstützungsgeld" in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Einkommens erhalten, berichtet die "Passauer Neue Presse". Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" soll sich die Leistung an der Höhe des Kinderkrankengelds orientieren, das zurzeit 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt. 

Die Familie - "der größte Pflegedienst der Nation"

"Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Wir wollen sie in Zukunft besser unterstützen", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der "Passauer Neuen Presse". "Das ist eine wirklich lebensnahe Hilfe." Die Mehrkosten werden in der Koalition auf rund 100 Millionen Euro jährlich beziffert und sollen von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden.  

Rechtsanspruch auf Freistellung

Darüber hinaus soll es laut Reimann einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von sechs Monaten geben. Wer Angehörige pflegt, könne aber auch für 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, auf mindestens 15 Stunden. Diese Familienpflegezeit solle auch für die Pflege schwerkranker Kinder oder Schwerstkranker in Hospizen in Anspruch genommen werden können. Eine Lohnersatzleistung sei nicht vorgesehen.  

Für Firmen mit mindestens 15 Angestellten

Die Familienpflegezeit soll nach Informationen beider Blätter ausschließlich Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern offenstehen. Um einen Teil des Lohnausfalls abzufangen, seien für Betroffene zinsgünstige Darlehen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorgesehen

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