2,9 Prozent mehr Gehalt für ZFA

ck/pm
Praxis
Um 2,9 Prozent erhöhen sich ab dem 1. April die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland. Dann tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrags in Kraft.

 Anfang vergangenen Jahres hatten sich die Tarifpartner - der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) - in Hamburg auf den neuen Vertrag geeinigt. Die erste Stufe umfasste ein Plus von mindestens 100 Euro brutto und galt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015.

Ebenfalls zum 1. April 2016 werden die monatlichen Ausbildungsvergütungen erhöht. Sie betragen dann im ersten Ausbildungsjahr 750 Euro, im zweiten 790 und im dritten 840 Euro. Mit dieser Stufe beginnt die dann gültige Gehaltstabelle in den ersten drei Berufsjahren bei 1.794 Euro brutto. Je nach Qualifikation können die ZFA in höhere Tätigkeitsgruppen (TG) eingestuft werden und erhalten entsprechende prozentuale Aufschläge von 7,5 Prozent (in TG II), 17,5 Prozent (in TG III), 25 Prozent (in TG IV) und 30 Prozent (in TG V).

Liegen mehrere Qualifikationen aus den Tätigkeitsgruppen IV und V vor, erhöhen sich die Zuschläge auf 30 bzw. 35 Prozent, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 gegründet. Als unabhängige Gewerkschaft vertritt er die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen. Für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte hat er bundesweite Tarifverträge abgeschlossen. Der Tarifpartner für Zahnmedizinische Fachangestellte - die AAZ - vertritt derzeit Arbeitgeber aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland.

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