Offener Brief an Jens Spahn

Ärzte und Zahnärzte fordern Sonderbonus für MFA und ZFA

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Praxis
Die Spitzen der Ärzte- und Zahnärzteschaft fordern in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminsiter Jens Spahn einen Corona-Sonderbonus für MFA und ZFA als besonders gefährdete Gesundheitsberufe mit Systemrelevanz.

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützen damit die Forderung des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF).

Systemrelevanz: Debatte darf sich nicht auf Pflege beschränken

Der VmF hatte bereits auf seiner Bundeshauptversammlung am 11. und 12 Juli in Göttingen in einer Resolution darauf aufmerksam gemacht, das sich die Diskussion um Systemrelevanz und Sonderbonus

nicht auf die Alten- und Krankenpflege beschränken darf. Die KZBV befürwortete zuerst die Forderungen des VmF und warb auch bei den anderen Organisationen für Unterstützung.

In ihrem gemeinsam mit dem VmF verfassten Brief an Spahn heben die ärztlichen und zahnärztlichen Vertreter hervor, dass die über 400.000 MFA und die mehr als 200.000 ZFA sich gerade während der ersten Pandemiephase den Herausforderungen gestellt und damit das Gesundheitswesen und die Versorgung in den Praxen aufrechterhalten hätten.

Es sei dadurch gelungen, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patienten im ambulanten Bereich zu versorgen - und somit das erklärte Ziel zu erreichen. "Inzwischen wissen wir, dass 6 von 7 COVID-19-Patient*innen ambulant behandelt wurden. Die zahnärztliche Betreuung der Patient*innen wurde ebenfalls während der gesamten Zeit sichergestellt", heißt es in dem Brief.

Die Praxisteams mussten unter kritischen Bedingungen arbeiten

Die Praxisteams hätten dabei unter kritischen Bedingungen gearbeitet, weil es nicht genug Schutzmaterial gab: " Im Rahmen der nun laufenden Diskussion um Gerechtigkeit bei der Zahlung eines steuerfinanzierten Sonderbonus halten wir es für angebracht, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ebenso berücksichtigt werden“, fordern die Unterzeichner.

Da MFA und ZFA unter den Top Ten der Berufe mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 liegen, sei es unverständlich, dass sie bei der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt werden.

Ein erstes Zeichen der Anerkennung ist ein Sonderbonus

„Wenn das ambulante Gesundheitswesen weiter eine stabile Säule der Versorgung bleiben soll, dann müssen auch MFA und ZFA als systemrelevante Berufe neu bewertet werden", heißt es in dem Schreiben. "Das ist mit Blick auf die Struktur der Freien Berufe nicht allein durch Tarifverhandlungen möglich, sondern muss durch die Gesellschaft gegenfinanziert werden. Ein erstes Zeichen der Anerkennung der besonderen Belastungen von MFA und ZFA ist die Berücksichtigung bei der Zahlung des Sonderbonus.“

Der Brief im Originalwortlaut "Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn • Sonderbonus für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte als besonders belastete und gefährdete Gesundheitsberufe mit Systemrelevanz• Nationale Teststrategie:

Der Brief im Originalwortlaut

"Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

• Sonderbonus für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte als besonders belastete und gefährdete Gesundheitsberufe mit Systemrelevanz• Nationale Teststrategie: Aufnahme von MFA und ZFA

In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, warum MFA und ZFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich, bei der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt wurden. Zum Schutz der Berufsangehörigen und der Patient*innen müssen MFA und ZFA regelmäßige kostenfreie Tests eingeräumt werden.

Beruf/Tätigkeit

Anforderungsniveau

Bruttoentgelt 2019 (Median)

Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r

Fachkraft

2.123 Euro

Altenpflegehelfer*in

Helfer-/Anlerntätigkeiten

2.146 Euro

Medizinische*r Fachangestellte*r

Fachkraft

2.448 Euro

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in

Helfer-/Anlerntätigkeiten

2.677 Euro

Altenpfleger*in

Fachkraft

3.032 Euro

Gesundheits- und Krankenpfleger*in

Fachkraft

3.547 Euro

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