Botox, Filler & Co.

BDA: Britische Zahnärzte sollten sich gegen Behandlungsfehler versichern

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PraxisÄsthetik
In Großbritannien haben Abgeordnete die Regierung aufgefordert, den "Wilden Westen" bei kosmetischen Schönheits-OPs zu beenden. Die British Dental Association (BDA) rät Zahnärzten daher, sich gegen Behandlungsfehler zu versichern.

Ein parteiübergreifender parlamentarischer Ausschuss hat nun seinen Abschlussbericht zu Behandlungen mit Botox, Fillern und ähnlichen nicht-chirurgischen kosmetischen Eingriffen vorgelegt.

Die Abgeordneten hatten eine einjährige Untersuchung eingeleitet, nachdem die Popularität dieser Eingriffe explosionsartig gestiegen war. Derzeit kann in Großbritannien jeder solche Behandlungen durchführen, da ein rechtlicher Rahmen mit Standards fehlt.

17 Empfehlungen zur Durchführung von Schönheits-OPs

Der Ausschuss wollte daher sicherstellen, dass alle Praktiker eine angemessene Ausbildung erhalten und ihre Kompetenz zur Durchführung anspruchsvoller ästhetischer Behandlungen nachweisen müssen. Jetzt legte er der Regierung dazu 17 Empfehlungen vor, darunter

  • die Festlegung nationaler Mindeststandards für die Ausbildung von Ärzten;

  • die Verpflichtung, dass die Praktiker über eine regulierte Qualifikation verfügen, die den nationalen Standards entspricht;

  • eine Gesetzgebung zur Einführung eines nationalen Zulassungsrahmens;

  • eine Verschreibungspflicht für Füllstoffe;

  • die Entwicklung und Einführung einer psychologischen Voruntersuchung der Kunden;

  • Ausweitung des Verbots von Botox und Fillern für unter 18-Jährige auf andere invasive ästhetische Behandlungen;

  • Werbebeschränkungen für Dermalfüller und andere invasive ästhetische Behandlungen einzuführen;

  • von sozialen Medienplattformen zu verlangen, dass sie mehr tun, um irreführende Werbung und Beiträge, die für diese Behandlungen werben, zu unterbinden.

"Viel zu lange gab es so gut wie keine Beschränkungen dafür, wer ästhetische Behandlungen durchführen darf, welche Qualifikationen er haben muss oder wo er sie durchführen darf", rügten die Ausschuss-Vorsitzenden Carolyn Harris und Judith Cummins. "Wir haben diese Untersuchung eingeleitet, weil wir zutiefst besorgt darüber sind, dass die Zahl der invasiven Behandlungen auf dem Markt weiter zunimmt, die Vorschriften aber nach wie vor zersplittert, undurchsichtig und veraltet sind, wodurch die Öffentlichkeit gefährdet wird."

Viel zu oft wird bei kosmetischen Eingriffen gepfuscht

Sie fordern die Regierung auf, ihre Empfehlungen umzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation im Interesse der Branche und der öffentlichen Sicherheit zu verbessern. "Viel zu viele Menschen müssen mit den seelischen und körperlichen Narben leben, die ihre Erfahrungen mit kosmetischen Eingriffen verursacht haben, und benötigen nach verpfuschten kosmetischen Eingriffen, insbesondere nach Fillern, eine langwierige medizinische Behandlung", ergänzte die Ministerin für Patientensicherheit, Nadine Dorries.

"Jeder, der Botox oder Filler in Erwägung zieht, sollte innehalten und sich die Zeit nehmen, die er braucht, um die potenziellen Auswirkungen des Eingriffs auf seine körperliche und geistige Gesundheit zu bedenken, und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass er sich an einen seriösen, sicheren und qualifizierten Arzt wendet."

Die BDA wähnt die Behandlung in der Hand von Zahnärzten

Die British Dental Association (BDA) empfiehlt Zahnärzten vor diesem Hintergrund, sich entsprechend zu versichern. "Unsere Mitglieder sind für die Anwendung und Verabreichung von kosmetischen Injektionsverfahren im Gesicht oberhalb des unteren Randes des Unterkiefers versichert", betonte .Len D'Cruz vom BDA. Diese Entschädigungspolice gebe es seit drei Jahren exklusiv für BDA-Mitglieder.

 

"Die Anwendung von injizierbaren kosmetischen Behandlungen im perioralen Bereich ist eine sinnvolle Ergänzung zur zahnärztlichen Behandlung, wenn sie von einem entsprechend ausgebildeten Zahnarzt durchgeführt wird", hob er herovr. Darüber hinaus seien die Patienten beim Zahnarzt durch Haftungsfreistellungsvereinbarungen und ein Beschwerdeverfahren geschützt, falls etwas schiefgehen sollte.

 

D'Cruz: "Der General Dental Council (GDC) ist der Ansicht, dass diese Behandlungen in den Tätigkeitsbereich von Zahnärzten fallen, sofern eine entsprechende Ausbildung absolviert wurde."

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