BFB informiert

Bund verlängert Corona-Hilfen für Ausbildungsbetriebe

ck/pm
Praxis
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) weist daraufhin, dass der Bund die Corona-Hilfen für Ausbildungsbetriebe verlängert hat.

Die Förderung für Ausbildungsbetriebe umfasst nach der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vier Fördermaßnahmen: die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Übernahmeprämie.

Diese vier Fördermaßnahmen werden dem BFB zufolge folgendermaßen erweitert:

Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Prämien gefördert, wenn sie von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichneten (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).

Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).

Ausbildungen, die vom 24. Juni bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.

Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis einschließlich Dezember 2020).

Die Übernahme von Azubis, die ihre Lehrstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz verloren hatten, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).

Der BFB macht darauf aufmerksam, dass die Änderungen auch rückwirkend gelten: Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von den geänderten Voraussetzungen erfasst sind. Das gelte auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt wurde.

Bislang werde das Programm viel zu wenig abgefragt, was ungenutzten Chancen gleichkomme, die Folgen der Corona-Krise für die Ausbildungssituation zu dämpfen, betont der BFB.

Die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie wird am 10. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. Dezember in Kraft.

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