Homeoffice für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

„Der direkte Kontakt des Zahnarztes zur ZFA ist häufig unabdingbar“

pr
Praxis
Zahnarzt Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida und die Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) Sylvia Gabel erklären Möglichkeiten und Grenzen des Homeoffice für ZFA.

„Die weit überwiegenden Tätigkeiten von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sind patienten- und kontaktnahe Tätigkeiten, damit fallen 80 bis 90 Prozent der ZFAs aus einer Überlegung für Heimarbeit heraus“, erklärt Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida, Vorstandsreferent der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen.

Dennoch: Homeoffice ist auch für ZFA durchaus eine Option – allerdings nur unter begrenzten Auflagen. Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) hatte kürzlich unter seinen Verbandsmitgliedern eine Umfrage erstellt und wollte wissen, inwieweit Homeoffice für Praxispersonal grundsätzlich möglich ist – darunter auch für ZFA ( zm-online berichtete ).

Immerhin acht Prozent von 480 ZFA gaben an, dass sie das bereits umsetzen. Das Ergebnis habe den Verband aber noch weiter überrascht, berichtet Sylvia Gabel, Referatsleiterin Zahnmedizinische Fachangestellte beim VmF: „Wir haben nicht damit gerechnet, dass immerhin rund 22 Prozent der ZFA angegeben haben, dass sie sich das vorstellen könnten.“

„Wenn man darüber nachdenkt, dann kommen schon einige Aufgaben zusammen, die möglich wären, weil sie keine patientennahen Tätigkeiten sind“, führt Gabel aus und nennt als Beispiele Abrechnung, Recall, Materialverwaltung/-Einkauf, Terminverwaltung, Arbeitsschutz, Anschreiben von Behörden (etwa Wasserbehörde), Datenschutz oder Qualitätsmanagement.

Im Verwaltungs- und Abrechnungsbereich ist es partiell denkbar

Dem stimmt Bunke zu und betont: „Im Verwaltungs- und Abrechnungsbereich könnte man partiell über Tätigkeiten im Homeoffice nachdenken.“ Und schränkt gleich ein: „Partiell, weil auch in diesen Bereichen viele kontaktnahe Tätigkeiten wie Patienteneingaben, Planung von Behandlungsstrecken mit dem Patienten, Post- und Zustelldienste, Kommunikation und Dokumentenmanagement aus dem Behandlungsabläufen in der Praxis zusammen mit Teammitgliedern oder Patienten erledigt werden müssen.“ Für ihn steht fest: „Der direkte Kontakt des Zahnarztes zu den ZFAs in der Assistenz und in der Prophylaxe ist häufig unabdingbar.“

Bunke fügt hinzu: Für Abrechnungsvorgänge sei Voraussetzung, dass die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht auch eingehalten werden. Die Anforderungen an einen solchen Arbeitsplatz im Homeoffice seien somit recht hoch. Es bedürfe grundsätzlich einer guten und stabilen Internetverbindung, mit dem auf das Praxissystem zugegriffen werden kann.

Bunke: „Natürlich muss dies verschlüsselt erfolgen, zum Beispiel über ein Virtuelles privates Netzwerk (VPN), da andernfalls die sensiblen Patientendaten nicht ausreichend geschützt sind. Natürlich bedarf es auch der entsprechenden Hardware - zum Beispiel PC, großer Bildschirm oder Drucker - die grundsätzlich vom Arbeitgeber gestellt werden müsste.“ Dem stimmt auch Gabel zu: „Die Grenzen sind mit dem Datenschutz gesetzt. Ohne sichere Verbindung und entsprechende Hardware vom Arbeitgeber geht das nicht.“

Bunkes Verwaltungsangestellte arbeitet 20 Prozent im Homeoffice

Doch es müssten auch weitere Bedingungen erfüllt sein, so Bunke weiter. Es müsse geeignetes Büromobiliar (Tisch und Stuhl) für den Heimarbeitsplatz vorhanden sein. Der Arbeitsraum selbst müsse so beschaffen sein, dass unberechtigte Dritte keinen Zutritt haben, wenn die Mitarbeiterin nicht im Raum sei.

Ein weiterer wichtiger Punkt für Bunke: „Datenschutz und Schweigepflicht gelten auch gegenüber den Familienangehörigen oder Lebenspartner/innen. Ferner muss verhindert werden, dass auch bei Anwesenheit der Mitarbeiterin im Raum keine Einsicht in sensible Unterlagen durch Dritte erfolgen kann. Denn auch im Homeoffice hat der Arbeitgeber die Einhaltung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht sicherzustellen.“

Ein Grund vielleicht, warum bei zahnärztlichen Chefinnen oder Chefs das Thema Homeoffice nicht sonderlich beliebt ist. „Wir wissen aus unserer Umfrage, dass 57 befragte ZFA, also mehr als die Hälfte von denen, die eine Möglichkeit sehen, im Homeoffice zu arbeiten, angaben, dass es vom Chef nicht gewünscht sei. Das sind letztlich 12 Prozent oder jede beziehungsweise jeder achte ZFA“, berichtet Gabel. Ihr Vorschlag: „Ich denke, dass es hier möglich sein sollte, gemeinsam mit dem Arbeitgeber darüber nachzudenken, wo es Ansatzpunkte gibt, vielleicht einen Tag in der Woche zu Hause zu arbeiten.“

Dass das möglich ist, hat Bunke bereits unter Beweis gestellt: „In meiner eigenen Praxis ist eine Verwaltungsangestellte für Homeoffice-Tätigkeiten ausgestattet, die sie zu rund 20 Prozent ihrer Gesamttätigkeit nutzt. Damit liegt meine Praxis auch durchaus im Bereich der Umfrageergebnisse.“

Für Gabel sollte die Option Homeoffice für den Beruf der ZFA dennoch eher eine Ausnahme für die Zeit der Pandemie bleiben: „Denn gerade die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten macht den Beruf aus, auch wenn man beispielsweise eher am Empfang als in der direkten Behandlung tätig ist.“

Zur Umfrage

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