Studie zu Erstniederlassungen

Erstmals gründen mehr Frauen als Männer

pr/pm
PraxisGründung
Unter den zahnärztlichen Existenzgründern gibt es erstmals mehr Frauen als Männer: 2019 haben sich mit 51 Prozent mehr Zahnärztinnen niedergelassen. Das ergab eine neue Analyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).

2019 haben sich mit 51 Prozent erstmals mehr Frauen als Männer in eigener Praxis niedergelassen. Im Osten sind sogar zwei Drittel der Existenzgründer Frauen. Das zeigt der Geschlechtervergleich aus der jüngsten Analyse des IDZ und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) zu den Existenzgründungen bei Zahnärzten von 2019.

Damit setzt sich der Trend fort, dass die Zahnmedizin immer stärker weiblich wird. Unter den Studierenden sind Frauen bereits in der Mehrheit, und auch im Angestelltenverhältnis kommen Zahnärztinnen auf einen Anteil von 60 Prozent.

Zwar seien Zahnärztinnen bei den Niederlassungen immer noch unterproportional vertreten, doch die Entwicklung verdeutliche, dass sich deren Anteil bei der Praxisgründung langsam, aber stetig vergrößere, unterstreicht Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik bei der apoBank.

Zehnich: „Wir wissen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem generell bei vielen Heilberuflern ein wichtiges Kriterium für die Lebensentwürfe ist, insbesondere auch bei Frauen. Und gerade das ist in einer eigenen Praxis durchaus möglich, schon durch die größere Freiheit bei der Gestaltung des Arbeitsalltags.“

Frauen bevorzugen kleinere Praxen

Bei den Praxisinvestitionen zeigen sich der Analyse zufolge Unterschiede bei den Geschlechtern: So gaben Zahnärztinnen, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niedergelassen haben, 2019 im Durchschnitt 318.000 Euro aus. Männer investierten mit durchschnittlich 392.000 Euro knapp ein Viertel mehr.

Die Differenz kommt vor allem deswegen zustande, weil Frauen häufig kleinere Praxen mit niedrigeren Kaufpreisen übernehmen. Sie zahlten im Schnitt 144.000 Euro, also gut 31 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen mit 210.000 Euro.

Bei den Investitionen in die Modernisierung und Ausstattung der übernommenen Praxis lagen dagegen beide Geschlechter fast gleich auf: Frauen investierten mit 174.000 Euro nur geringfügig weniger als Männer mit 182.000 Euro.

Diese Präferenz beobachten die Autoren der Studie seit Jahren. Mit kleineren Praxen ergebe sich mehr individueller Freiraum und die finanziellen Verbindlichkeiten seien überschaubarer. Dennoch zeige sich in den letzten Jahren eine höhere Bereitschaft zu höheren Praxisinvestitionen.

Zahnärztinnen lassen sich später nieder

2019 betrug der Unterschied bei der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im Schnitt gut ein Jahr. Grund ist die Familienplanung. Ein genauer Blick auf die Altersverteilung lässt erkennen, dass sich bei den Männern mehr als die Hälfte (54 Prozent) noch bis zum 35. Lebensjahr in einer Zahnarztpraxis niederließen, bei den Frauen waren es bis zu diesem Zeitpunkt nur 39 Prozent.

Die Studie analysierte auch das Gründungsverhalten der Zahnärzte im Jahr 2019 insgesamt. Zu den weiteren Ergebnissen gehören:

Die Kaufpreise stagnieren, aber die Investitionen steigen weiter: Der Trend zu steigenden Praxisinvestitionen hält seit Jahren an. Die Gründung einer zahnärztlichen Praxis wird so von Jahr zu Jahr teurer. 2019 investierten Zahnärzte für die klassische Praxisübernahme und anschließende Niederlassung in einer Einzelpraxis durchschnittlich 354.000 Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr. Auch wenn sich der Kaufpreis gegenüber 2017 zum zweiten Mal in der zeitlichen Abfolge leicht rückläufig entwickelte, erreichten die gesamten Praxisinvestitionen einen neuen Höchststand. Ausschlaggebend für den Anstieg waren nicht die gezahlten Übernahmepreise, sondern wie auch in den Vorjahren die in Umbau, Ausstattung und Modernisierung getätigten Investitionen von 178.000 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lagen die Investitionen im Schnitt noch bei 95.000 Euro. Seitdem haben sich die Investitionssummen fast verdoppelt.

Der Trend zu hochpreisigen Praxen hält an: Nimmt man bei den getätigten Praxisinvestitionen der letzten fünf Jahre eine Einteilung in Größenklassen vor (jeweils in 100 Tausend Euro), so wird deutlich, dass das Investitionsverhalten der Existenzgründer generell recht uneinheitlich ist. Auffällig ist, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Mittlerweile investieren 20 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung. Im Jahr 2015 lag dieser Anteil noch bei 5 Prozent.

Investitionen sind bei Neugründung am höchsten: 2019 beliefen sich die Ausgaben für die Neugründung einer Einzelpraxis (der teuerste Weg, sich niederzulassen) im Durchschnitt auf 493.000 Euro. Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. 2019 haben Zahnärzte für einen Praxisanteil von 50 Prozent 470.000 Euro investiert.

Praxisübernahmen sind günstiger: Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2019 zahnärztliche Existenzgründer beispielsweise durch Übernahme einer kompletten Praxis für einen knapp hälftigen Praxisanteil inklusive Übernahmepreis 288.000 Euro investiert. Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 35-prozentigen Praxisanteil im Schnitt einen Kaufpreis von 224.000 Euro, investierten durchschnittlich 68.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 292.000 Euro.

Die Einzelpraxis bleibt die beliebteste Niederlassungsform: 65 Prozent der Existenzgründer übernahmen eine bestehende Praxis, um diese als Einzelpraxis weiterzuführen.

Kooperationstrend der letzten Jahre zeigt sich nicht mehr: Die Kooperationsquote ist seit 2016 von 31 Prozent auf 28 Prozent gefallen. Hierbei gründeten zwei Prozent eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) komplett neu und acht Prozent übernahmen eine bestehende Praxis, um diese als BAG weiterzuführen. 15 Prozent sind in eine vorhandene Praxis als Partner eingestiegen. Nur drei Prozent wählten für sich die Praxisgemeinschaft, beziehungsweise das Medizinische Versorgungszentrum als Niederlassungsoption.

Zur Methodik

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