Ombudsmann der PKV

Gebührenordnung: Wenn es Ärger mit der Rechnung gibt

silv/pm
Praxis
Der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) hat seinen Tätigkeitsbericht für 2020 veröffentlicht. Das häufigste Konfliktthema sind Gebührenstreitigkeiten bei Ärzten und Zahnärzten.

Insgesamt hat sich das Arbeitsvolumen der Berliner Schlichtungsstelle durch die Pandemie nicht erhöht. Es gingen im Jahr 2020 insgesamt 5.906 Schlichtungsanträge ein. Das waren 47 weniger als im Jahr zuvor und deutlich weniger als der Mittelwert der Antragseingänge aus den Jahren 2010 bis 2020, der bei 6.223 liegt. Der häufigste Beschwerdegrund sind Gebührenstreitigkeiten (22,4 Prozent aller Fälle). 

Ein Schwerpunkt der Streitigkeiten ist die Kieferorthopädie

Wie in jedem Jahr entfällt der Großteil der Beschwerden, nämlich 75,9 Prozent auf das Thema Krankheitskostenvollversicherung. Hierbei lagen Streitigkeiten um die korrekte Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen mit rund einem Viertel aller Anträge beim Ombudsmann auf Platz eins. Einen Schwerpunkt bildeten 2020 Auseinandersetzungen über die Rechnungen aus der Kieferorthopädie. Genaue Zahlen gibt es hierzu allerdings nicht: „Die Zahlen der Zahnärzte fließen zwar in den Bericht ein, werden aber nicht nach Bereichen benannt und aufgelistet“, so ein Sprecher der PKV gegenüber zm-online. 

Streitfall digitale Volumentomographie (DVT):

Streitfall digitale Volumentomographie (DVT):

Weniger Arzttermine – niedrigere Gebühren?

Die Anfragen an den Ombudsmann beschränken sich nicht nur auf konkrete Streitthemen, im vergangenen Jahr verzeichnete er auch ungewöhnliche Anfragen. So fragten einige Privatversicherte an, ob sie weiterhin ihre vollen Beiträge bezahlen müssten, obwohl Arztbesuche aus ihrer Sicht nur eingeschränkt möglich waren. Die Antwort ist klar: Ja. Die Beiträge sind zu bezahlen.

Die Corona-Pandemie erzeugte noch andere Probleme. So fragten Privatversicherte an, weil sie Schwierigkeiten hatten, die monatlichen Beiträge zu bezahlen. Auch Anfragen bezüglich einer möglichen Kostenübernahme von Corona-Tests oder beim Erwerb von Schutzmasken trafen beim Ombudsmann ein. Da FFP2- und FFP3-Masken keine Hilfsmittel sind, die normalerweise erstattet werden, mussten diese Anfragen abschlägig beschieden werden. 

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