KVK übergangsweise noch bis Ende September gültig

ck/pm
Praxis
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Zahnarztpraxis unterzeichnet.

„Grundsätzlich gilt seit dem 1. Januar 2014 nur die eGK als Versicherungsnachweis. Versicherte, die noch keine eGK besitzen, werden aber natürlich nicht nach Hause geschickt", erläutert Dr. Günther E. Buchholz, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, die Vereinbarung. "Übergangsweise kann noch bis Ende September 2014 die alte Krankenversichertenkarte in der Zahnarztpraxis vorgelegt werden, um Kassenleistungen zu erhalten.“

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