Mehr Sicherheit für Patienten in Klinik und Praxis

sg/pm
Praxis
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat aktuell in einer neuen Richtlinie Maßnahmen für verbesserte Patientensicherheit beschlossen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) begrüßt die neuen Regelungen.

Mit der neuen Richtlinie werden erstmals Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme bei der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten festgelegt. Damit werde die Patientensicherheit explizit zum wichtigen Versorgungsziel bei der Behandlung, sagte die Vorsitzende des Bündnisses, Hedwig François-Kettner, Berlin.

Diagnostik und Therapie in Medizin und Pflege werden ihrer Ansicht nach immer komplexer. „Der Patientensicherheit kommt dadurch eine wachsende Rolle zu“, sagt François-Kettner. Je breiter und spezialisierter das Spektrum der Behandlungen, desto mehr Risiken ergeben sich demnach daraus.

Risikomanagement als Gesamtkonzept

Mit der neuen G-BA-Richtlinie sind Krankenhäuser zukünftig verpflichtet, erstmals systematisches Risikomanagement als ein Gesamtkonzept im Rahmen des Qualitätsmanagements zu betreiben. Durch Fehlermeldesysteme und andere Maßnahmen will man dadurch kritische Ereignisse und Beinahe-Schäden im Hinblick auf fehlerbegünstigende Faktoren analysieren.

"Auf dieser Basis können dann Verbesserungen eingeleitet werden“, erläutert François-Kettner. Diese zu steuern und zu überprüfen sei Aufgabe des hausinternen Risikomanagementsystems.

Dass die verpflichtende Einführung von Fehlermeldesystemen auch einrichtungsübergreifend ist, lobt die APS-Vorsitzende. „Jeder lernt für sich allein - dieses Prinzip sollte nun der Vergangenheit angehören“, sagt sie. Die entsprechenden Anforderungen und konkreten Umsetzungsrichtlinien hierzu sollen in den kommenden Monaten folgen.

Sicherheitskultur als Lernprozess

Die neue Richtlinie berücksichtigt darüber hinaus, dass Patientensicherheit gelernt werden muss. Deshalb sind auch Schulungen der Mitarbeitenden vorgesehen. Gleichzeitig präzisierte und erweiterte der G-BA auch die Richtlinien für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung. „Damit sind wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Ziele Qualität und Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung besser erreichen zu können und die Entwicklung der Sicherheitskultur in die gewünschte Richtung zu befördern“, sagt APS-Geschäftsführer Hardy Müller.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. wurde im April 2005 vonGesundheitsberuflern, ihrer Verbände und Vertretern aus Industrie und Wirtschaft als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. und der 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.