Robert Koch-Institut aktualisiert Empfehlungen

MNS, FFP2- und FFP3-Masken dürfen jetzt patientenübergreifend wiederverwendet werden

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Praxis
Atemschutzmasken dürfen unter bestimmten Bedingungen mehrfach für verschiedene Patienten verwendet werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken aktualisiert.

Damit besteht jetzt auch für das Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen die Möglichkeit, eine Schutzmaske mehrmals zu tragen, wenn es an ausreichender Ausrüstung fehlt. In seinem ursprünglichen Papier vom 13. März hatte das RKI bereits bei Lieferengpässen und Knappheit der Atemschutzartikel die Wiederverwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken unter definierten Bedingungen ermöglicht.

Eine Maske darf nun patientenübergreifend verwendet werden

Allerdings sahen diese Maßnahmen nur eine patientenbezogene Weiterverwendung während einer Schicht durch dasselbe Personal vor und waren damit vor allem für stationäre Einrichtungen und kaum für das ambulante Versorgungssetting relevant. Dieser Patientenbezug wurde in dem aktualisierten Dokument jetzt aufgegeben, so dass eine Weiterverwendung durch dasselbe Personal während einer Schicht auch patientenübergreifend erfolgen kann.

Dies ermöglicht es nun auch Ärzten und Zahnärzten, eine Atemschutzmaske trotz des Kontakts mit verschiedenen Patienten innerhalb einer Schicht weiterzuwenden und so bei Knappheit an MNS oder FFP2/3-Masken die Mangelsituation gegebenenfalls etwas zu entschärfen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Das RKI hat seine Empfehlung zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken auf Anfrage des BMG erstellt und mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt.

Auszug derhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile - external-link-new-window:

•Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS bzw. der FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination bzw. Durchfeuchtung.

•Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Schicht nur durch dieselbe Person.

•Weiterverwendung (patientenbezogene oder patientenübergreifende) der MNS und FFP-Masken während einer Schicht nur durch dieselbe Person.

•Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie.

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist der Träger in die besonderen Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen.

Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass

•das Absetzen der Maske/ des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch eine vorherige Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B. Mehrfachhandschuhe).

•nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.

  •ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Maske/des MNS zu schaffen, so dass diese wiederverwendet werden kann.

•die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind.

•die gebrauchte Maske/der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personen auszuschließen (z.B. Markieren der Masken am Halteband).

•benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann.

•beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses ist daher zu vermeiden.

•beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind.

•Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen.

•der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist.

•Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern ist eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz.

RKI, Stand 14. April 2020, gültig solange die bereits ausgerufene Notfallsituation für diesen Bereich beschrieben wird, vorläufig bis zum 31. August 2020.

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