Was plant die EU mit der DH?

sg
Praxis
Die EU will Berufsanfängern länderübergreifend den Jobzugang erleichtern. Inwieweit dieser "Transparenzprozess" auch die Qualifizierung der Dentalhygienikerin (DH) verändern könnte, war Thema einer Zahnärztekonferenz in Berlin.

"Quo vadis DH?" Diese Frage wurde am 3. Juni zentral auf der Koordinierungskonferenz der zuständigen Referenten der Landeszahnärztekammern in Berlin diskutiert. Unter welchen Vorzeichen die Diskussion um die DH-Qualifizierung steht, verdeutlichte dabei Dr. Michael Sereny, Ausbildungsreferent im Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): "Bis 2016 läuft in der der EU der sogenannte Transparenzprozess zur Bewertung regulierter Berufe."

Ein Exempel anhand von Physiotherapeuten, Psychologen und DHs

Deshalb überprüfe die EU derzeit die Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln aller reglementierten Berufe in Europa. Ziel dabei sei, für Berufsanfänger die Aufnahmen einer Tätigkeit innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, um mehr Wirtschaftswachstum im gemeinsamen Binnenmarkt zu generieren. Für den Gesundheitsbereich wurden Physiotherapeuten, Psychologen und DHs ausgewählt.

Dabei geht es Sereny zufolge auch darum, für die DHs mit einer europäisch entsprechend harmonisierten Qualifizierung, eine ausgeweitetere Betreuung der Patienten in der Prävention - auch in Eigenverantwortung - zu ermöglichen. Sereny: "Möglicherweise soll ein einheitlicher Ausbildungsrahmen für den Beruf entwickelt werden, was dann natürlich dann auch Auswirkungen auf die DH-Qualifizierung der Zahnärztekammern haben kann."

Großbritannien: Hier macht die DH bereits die Diagnostik

Zwar habe die DH in den EU-Mitgliedsländern unterschiedliche Aufgaben, so Sereny, trotzdem wolle die EU ein gemeinsames Berufsbild schaffen: "Das tangiert natürlich auch den zahnärztlichen Bereich." Insbesondere müsse die Zahnärzteschaft  eine Verlagerung von der Delegation zahnärztlicher Aufgaben hin zu einer stärkeren Substitution durch die DH befürchten. Sereny: "In Großbritannien beispielsweise wird bereits ein Teil der zahnärztlichen Patientenversorgung wie etwa die Diagnostik durch DHs erledigt."

Um die Interessen der deutschen Zahnärzteschaft zu vertreten, sei die BZÄK daher sehr stark in die EU-internen Gespräche involviert. Klares Signal der Referenten: Eine Abkehr von der kammerausgebildeten Dentalhygienikerin steht nicht zur Debatte.

Insofern begrüßten die Teilnehmer auch die Stellungnahme der Europäischen Regionalorganisation (ERO) des Weltzahnärzteverbandes, wonach die DH grundsätzlich der Weisung des Zahnarztes unterliegt und somit das Prinzip „Delegation ja, Substitution nein.“ gilt. Allerdings zeige das Beispiel der praxisHochschule Köln, die den Bachelor für DHs anbietet, auf welche Weise versucht werde, mit dem Thema Stimmung zu machen, um die Kammerausbildung in Misskredit zu bringen. 

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