Energiesparen in der Praxis

Welche Raumtemperatur ist jetzt angemessen?

LL
Praxis
Arzt- und Zahnarztpraxen fallen nicht unter die Energiespar-Verordnung. Grundsätzlich sind in Betrieben aber „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ angezeigt. Was heißt das für den Herbst und Winter?

Seit dem 1. September ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ in Kraft. Sie soll vorerst bis zum 28. Februar 2023 gelten. Festgelegt ist darin, dass in öffentlichen Gebäuden nur noch eine Raumtemperatur von maximal 19 Grad Celsius erlaubt ist.

Die Verordnung betrifft Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen zwar nicht, allerdings ist das Thema Heizkosten sparen im Zuge der Energiekrise natürlich auch für sie relevant. Auch Praxisbetreiber stellen sich schließlich die Frage, welche Raumtemperatur dieser Tage angemessenen ist.

Je körperlich schwerer die Arbeit, desto kälter darf es sein

Wie warm es in Praxen und Büroräumen sein muss, damit man sich nicht verkühlt, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). So hängt die Höhe der Temperatur davon ab, wie viel man sich in den Räumlichkeiten bewegt - also ob man körperlich oder eher sitzend tätig ist. In den „ Technischen Regeln für Arbeitsstätten „ASR A3.5 Raumtemperatur “ wird als Faustregel genannt: Je körperlich schwerer die Arbeit, desto geringer der Mindestwert der Lufttemperatur.

Bei sitzender Tätigkeit, die von der Arbeitsschwere als mittel oder leicht eingestuft wird, sollte die Temperatur zwischen 19 und 20 Grad betragen. Ist die Arbeit anstrengender, weil sie größtenteils im Gehen oder Stehen verrichtet wird, reichten 17, bisweilen sogar nur 12 Grad.

Die Einteilung der Arbeitsschwere lautet:

Wenn das Praxispersonal vorrangig sitzende Verwaltungsaufgaben ausführt, wären demnach 20 Grad angebracht und für ZFA, die viel stehen und gehen, 19 Grad. Zu kalt darf es aber nicht werden.

Zu kalt darf es aber nicht werden

Denn wird der Mindesttemperaturwert nicht gehalten, muss der Arbeitgeber den Technischen Regeln zufolge Maßnahmen ergreifen, wie etwa Wärmestrahler aufstellen oder auch warme Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Umgekehrt muss er auch handeln, wenn die Innenraumtemperatur auf über 26 Grad steig.

Kluges, maßvolles Heizen kombiniert mit einer guten Raum- und Fensterisolation und gelegentlichem Stoßlüften sind also angezeigt.

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