Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin

DGPZM schreibt ihren Praktikerpreis aus

nb/pm
Zahnmedizin
Primär richtet sich der DGPZM-Praktikerpreis an niedergelassene Zahnärzte. Gewürdigt werden beispielhafte präventionsorientierte Handlungskonzepte in der zahnärztlichen Praxis.

Denkbar sind zum Beispiel Konzepte, die sich mit praxisorientierten Lösungen für spezielle Zielgruppen wie ältere Menschen oder Kleinkinder, aber auch mit ganz bestimmten Krankheitsbildern bzw. besonderen Organisationsformen- oder abläufen auseinandersetzen, erklärt Dr. Lutz Laurisch, Vizepräsident der DGPZM.

Primär richtet sich der DGPZM-Praktikerpreis an niedergelassene Zahnärzte, aber auch an in der Präventivzahnmedizin tätige Institutionen wie Gesundheitsbehörden und Kindergärten.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist am 31. Juli 2018

Zur Teilnahme ist eine Kurzdarstellung des Konzepts in Form eines Abstracts per E-Mail als pdf-Datei bei der DGPZM ( info@dgpzm.de ) anonymisiert einzureichen. Der Text des Abstracts sollte 2.000 Zeichen nicht überschreiten. Mit Eingang der Bewerbung erfolgt eine Empfangsbestätigung durch die DGPZM. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.dgpzm.de/zahnaerzte/foerderungen-und-preise/preise Die drei aussichtsreichsten Bewerber werden eingeladen, ihre Konzepte auf der DGPZM-Jahrestagung im Rahmen der 32. Jahrestagung der DGZ im Verbund mit der DGPZM und der DGR²Z, der 25. Jahrestagung der DGKiZ und der 3. Jahrestagung der AG ZMB vom 27. bis 29. September 2018 in Dortmund (weitere Informationen unter www.dgkizmeetsdgz.de ) zu präsentieren. Vortragende erhalten einen Zuschuss für ihre Anreise- und Übernachtungskosten sowie freien Zugang zum Kongress. Das beste Konzept wird auf der Tagung mit dem DGPZM-Praktikerpreis ausgezeichnet.

Der Preis ist mit einer Anerkennung von 500 Euro dotiert und wird von der Firma IvoclarVivadent gesponsert.

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