Leitlinien-Upgrade

"Diagnostik und Therapie des Schnarchens des Erwachsenen" ist jetzt S3

mg/br
Zahnmedizin
Die Leitlinie "Diagnostik und Therapie des Schnarchens des Erwachsenen" ist aktualisiert und in ihren methodischen Grundlagen erweitert worden. Sie erhält damit die Klassifikation S3.

Federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) wurde in Zusammenarbeit mit sechs weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen - unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sowie die Deutsche Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) - eine evidenz- und konsensbasierte Orientierungshilfe im Hinblick auf eine fundierte Beratung, Diagnostik und Therapie erarbeitet. Ziel der Leitlinie ist die Förderung einer qualitativ hochwertigen (zahn-)ärztlichen Versorgung von schnarchenden Erwachsenen.

Die Leitlinie bezieht sich explizit auf das Schnarchen als eigenständiges Phänomen; Schnarchen als Symptom einer schlafmedizinischen Erkrankung, z. B. einer obstruktiven Schlafapnoe (OSA), ist nicht Gegenstand dieser Leitlinie.

Für das Schnarchen nennt die Leitlinie einige Risikofaktoren: "männliches Geschlecht, mittleres bis höheres Lebensalter, Nikotinkonsum, erhöhter Body-Mass-Index, Nasenatmungsbehinderung, Hyperplasie des Weichgaumens  und  Alkoholkonsum". Kontrovers diskutiert wird, ob das Schnarchen als kardiovaskulärer Risikofaktor anzusehen ist. Im Hinblick auf die Therapienotwendigkeit wird festgestellt: "Das Schnarchen wird derzeit nicht als Erkrankung mit einer medizinischen Gefährdung verstanden und es besteht daher aktuell keine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung." Wünscht der Patient eine Behandlung, stehen jedoch verschiedene Therapien zur Verfügung, von einfachen Therapien (Lagetherapie, interne oder externe nasale Dilatatoren bei Nasenatmungsbehinderung) über den Einsatz von "intraoralen Geräten" (Unterkieferprotrusionsschiene - UPS) bis hin zu chirurgischen Interventionen.

Zur Unterkieferprotrusionsschiene heißt es in der Leitlinie:

  • In geeigneten Fällen soll bei bestehendem Behandlungswunsch die Therapie des Schnarchens mit einer Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) empfohlen werden (Evidenzlevel 1b, Empfehlungsgrad A, starker Konsens).

  • Die Anpassung und Kontrolle der UPS soll mit zahnmedizinischer und schlafmedizinischer Expertise erfolgen (Evidenzlevel 5, Empfehlungsgrad A, starker Konsens).

  • UPS sollten nur bei ausreichend möglicher Protrusionsbewegung des Unterkiefers in Erwägung gezogen werden (Evidenzlevel 5, Empfehlungsgrad B, starker Konsens).

Den Link zur Leitlinie finden Sie

www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-068.html _blank external-link-new-window

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