"Die zahnmedizinische Versorgung ist gesichert"

sg
Zahnmedizin
Die Koalition hält die zahnmedizinische Versorgung mit Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ausreichend gesichert.

Wie explizit aus einer Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die jüngst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde, sieht die Regierung auch keine Anzeichen dafür, dass Patienten immer weniger zuzahlungsfreie Behandlungen angeboten werden.

Anlass war eine Anfrage der Linken, in der sich die Fraktion über zuzahlungsfreie respektive zuzahlungspflichtige Sachleistungen innerhalb der GKV erkundigte. Konkret bezog sich die Anfrage unter anderem auf die Verwendung von Amalgam in der zahnmedizinischen Behandlung als von der GKV gedecktes Füllungsmaterial.

Laut Regierung liegen jedoch keine Daten und Belege darüber vor, dass, wie von den Linken angefragt, Vertragszahnärzte ihren Patienten im Füllungsbereich immer seltener zuzahlungsfreie Sachleistungen anbieten. Entsprechendes gelte auch für andere Leistungsbereiche.

Nur 25 Einwände

Die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung, insbesondere auch die Einhaltung der vertragszahnärztlichen Pflichten von Zahnärzten, obliege den KZVen. Diese hätten 2012 ­ bei etwa 60 Millionen Patientenkontakten ­ lediglich 25 Meldungen erhalten, bei denen Vertragszahnärzte von Amalgam als Füllungsmaterial abrieten.

Patienten könnten im Einzelfall unter anderem über Beratungsstellen der KZVen und Zahnärztekammern, über Krankenkassen und über Patientenberatungsstellen von Verbraucherverbänden eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen oder sich im Internet zu informieren.

"Behauptungen entbehren jeder Grundlage"

Auch die Behauptung, dass ein ausreichender Zahnersatz mit der Regelversorgung nicht zu erzielen oder die Wurzelbehandlung eines Zahnes nur mit zusätzlichen Leistungen erfolgversprechend sei, „entbehrt aus Sicht der Bundesregierung jeder Grundlage".

Nach dem SGB V hätten Qualität und Wirksamkeit der Leistungen, die die Krankenkassen den Versicherten zur Verfügung stellen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den wissenschaftlichen Fortschritt zu berücksichtigen.

G-BA erlässt Richtlinien

Die bestehenden Richtlinien und der Bema unterliegen laut Regierung einer ständigen Überprüfung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse finden zudem Eingang in die Beratungen des G-BA. Die Entscheidung darüber, ob oder inwieweit in den Richtlinien Änderungen sinnvoll oder erforderlich sind, falle in den Zuständigkeitsbereich des G-BA. “Die Bundesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass die Versorgung ausreichend gesichert“, heißt es.

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