Falsche Aussagen zu Wurzelkanalbehandlungen

ck/pm
Zahnmedizin
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellte Dienstag in Berlin die Bilanz 2012 seiner Begutachtung von Behandlungsfehlern vor. Die KZBV und die BZÄK korrigieren hier die in einigen Medien verkürzt dargestellten Aussagen zu Wurzelkanalbehandlungen.

"Gerade weil der MDK seine Ergebnisse sehr differenziert dargestellt und erläutert hat, ist es umso ärgerlicher und wenig verantwortlich, dass einige Medien stark verkürzt und somit verfälscht berichten", rügt der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. "Aussagen, dass es bei Wurzelbehandlungen häufig zu Behandlungsfehlern kommt, sind schlichtweg falsch und führen allein zur Verunsicherung der Patienten."

"Aussagen, dass es bei Wurzelbehandlungen häufig zu Behandlungsfehlern kommt, sind schlichtweg falsch."

Fakt sei, dass die deutschen Vertragszahnärzte im vergangenen Jahr insgesamt rund 7,3 Millionen Wurzelkanalbehandlungen vorgenommen haben. "Der Jahresbericht des MDK weist 156 bestätigte Behandlungsfehler bei Krankheiten des Zahnmarks und der Zahnwurzel aus", erläutert der KZBV-Chef. "Das sind auf jeden Fall 156 Fälle zu viel, denn hinter jedem Fehler steckt ein persönliches Schicksal. Gleichzeitig ist die Relation zu den Gesamtbehandlungsfällen aber auch ein gutes Indiz für die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Deutschland."

Damit die Patienten weiterhin auf eine hohe Versorgungsqualität vertrauen können, sei es gut und wichtig, dass Stellen und Institutionen wie der MDK allen Behandlungsfehlervorwürfen intensiv nachgehen. "Im zahnärztlichen Bereich haben wir daher schon lange gemeinsam mit den regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Zahnärztekammern sowie den Krankenkassen ein umfangreiches Gutachterwesen etabliert“, sagte Fedderwitz.

Auch die BZÄK hinterfragt, dass bei der MDK-Statistik die meisten Fehler bei der Wurzelbehandlung der Zähne auftreten, gefolgt von Hüft- und Kniegelenkersatz. Die im Bericht vorgelegten Fälle seien reine Absolutzahlen und ohne Bezug auf die tatsächlichen Behandlungsfälle nicht aussagekräftig. Setze man diese Behandlungsfehlerstatistik ins Verhältnis mit den jährlichen Behandlungsanlässen, stelle man fest, dass die Anzahl der zahnmedizinischen Behandlungen durchschnittlich um den Faktor 40 bis 60 höher liege als die beschriebenen endoprothetischen Operationen.

"So stehen rund acht Millionen Wurzelbehandlungen inklusive Wurzelspitzenresektionen rund 200.000 Hüftgelenkprothesen als Behandlungsereignisse gegenüber. Entsprechend bewegen sich die im zahnmedizinischen Bereich durch den MDK gezählten Behandlungsfehler im 10tel Promillebereich (0,2 Promille). Das sei ein bestätigter Behandlungsfehler auf etwa 53.000 Behandlungen. Noch niedrigere Größenordnungen ergäben sich im Bereich Zahnersatz und Zahnentfernung.

"Erst die Relation zur Gesamtbehandlungszahl ermöglicht einen zuverlässigen Blick auf die Häufigkeit von Behandlungsfehlern."

Im Umkehrschluss sei das Risiko eines gezielten Behandlungsfehlers im Bereich der Endoprothetik 38-mal höher als bei allen Zahnwurzelbehandlungen zusammen: "Ohne diesen Bezug auf die Gesamtzahl der durchgeführten Behandlungsprozeduren entsteht ein völlig falscher Eindruck über die Reihenfolge von sogenannten Behandlungsfehlern. Erst die Relation zur Gesamtbehandlungszahl ermöglicht einen zuverlässigen Blick auf die Häufigkeit von Behandlungsfehlern."

Die Begutachtung erfolge zudem in der Regel auf Grundlage der Behandlungsunterlagen und Gedächtnisprotokolle des Patienten - mit den daraus resultierenden Schwierigkeiten, im Nachhinein sicher auf einen Behandlungsfehler zu schließen. Auch der Verweis auf einschlägige wissenschaftliche Fachliteratur oder evidenzbasierte Leitlinien als Entscheidungshilfe könne dieses Problem nicht auflösen. "Somit unterliegt die Etikettierung eines Schadensereignisses als Behandlungsfehler auch dem Ermessensspielraum des Gutachters", bilanziert die BZÄK.

Anliegen der BZÄK sei, unabhängig von verkürzten Darstellungen in den Medien, auch weiterhin für die Verbesserung der Qualität der zahnmedizinischen Versorgung jedes einzelnen Patienten zu sorgen. Beginnend mit Patientenberatungen der Zahnärztekammern und KZVen habe jeder Patient die Möglichkeit, vermeintliche Behandlungsfehler über ein geregeltes Gutachterwesen und gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen der Selbstverwaltung abklären zu lassen, zusätzlich werden Fehlermeldesysteme aufgesetzt.

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