Haus- und Heimbesuche werden einfacher

ck/pm
Zahnmedizin
Dank einer neuen Position im GKV-Leistungskatalog können Zahnärzte künftig Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in stationärer und häuslicher Umgebung wesentlich einfacher als zuvor betreuen.

Die Neuregelung schließt eine strukturelle Lücke im zahnmedizinischen Leistungskatalog. Deutschland gilt heute als das Altenheim Europas. Nach Angaben des Europäischen Statistikamts sind 20,6 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter. Das ist ein Höchstwert innerhalb der EU.

Mit einer alternden Bevölkerung geht auch ein höherer Pflegebedarf einher. Für 2009 weist das Statistische Bundesamt rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige aus. Davon befinden sich etwa 750.000 Patienten in stationärer und 1,5 Millionen Menschen in häuslicher Pflege.

Bessere zahnmedizinische Versorgung für 2,3 Millionen Patienten

"Die Neuregelung ist eine Verbesserung für alle Versicherten, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können“, lobt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer die im Dezember 2012 mit dem GKV-Spitzenverband getroffene Vereinbarung. "Eine Versorgungslücke wurde erkannt und geschlossen“, so Eßer weiter.

Grundsätzlich basiert der Leistungskatalog darauf, dass erwachsene Patienten eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine Zahnarztpraxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren können. "Diese Grundannahmen treffen auf Pflegebedüftige und Menschen mit Behinderungen meist nicht zu. Ausgerechnet die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft fielen deshalb bisher durch das Versorgungsraster“, beschreibt Eßer die nun geschlossene Versorgungslücke. "Mit der Neuregelung machen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Mit der Konvention haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass Gesundheitsversorgung für alle Menschen unabhängig von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard erfolgen soll.

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