S3-Leitlinie Implantate bei Antiresorptivatherapie

sp
Zahnmedizin
Erstmals wurde federführend durch die DGI und die DGZMK eine S3-Leitlinie zur kaufunktionellen Rehabilitation bei Zahnunterzahl beziehungsweise Zahnverlust bei Patienten unter Antiresorptivatherapie (Bisphosphonate, Denosumab) entwickelt.

Diese Leitlinie wurde zur Indikation von Zahnimplantaten bei Patienten mit medikamentöser Behandlung durch Knochenantiresorptiva (inklusive Bisphosphonate) vorgelegt.

Antiresorptiva sind Substanzen, wie Bisphosphonate und Denosumab, die sowohl bei benignen Knochenstoffwechselstörungen als auch bei malignen Grunderkrankungen zur Therapie eingesetzt werden. Sie sollen verhindern, dass Knochenmasse abgebaut wird. Derartige Indikationen sind beispielsweise primäre und sekundäre Osteoporosen, das Multiple Myelom  sowie ossäre Metastasierungen solider Tumore. Dieses  ist vornehmlich beim Mamma- und Prostatakarzinom der Fall.

Unter der Therapie dieser Substanzen sind Nekrosen der Schleimhaut sowie des darunterliegenden Kieferknochens beobachtet worden, und zwar an all den Stellen, wo scharfe Kanten, Druckstellen, die Schleimhaut reizender Zahnersatz oder ähnliches im Spiel waren. Dieses wirft die Frage nach der Indikation von Zahnimplantaten bei derartig therapierten Patienten auf.

Empfehlungen der Leitlinienkommission

Die Leitlinienkommission hat nun eine Reihe von Punkten abgewogen und ihre Empfehlung abgegeben. Einige davon haben wir hier herausgestellt:

  • Der Patient soll vor einer geplanten Implantatinsertion über das individuelle Risiko einer         Osteonekrose und über die dringliche Empfehlung zur strukturierten Nachsorge (inklusive dem Hinweis über diesbezügliche Folgekosten) informiert werden.

  • Die Knochenumbaurate und Neubildungsrate ist unter Antiresorptiva verringert. Dies könnte ein Argument für eine verlängerte Einheilzeit bis zur Belastung sein.

  • Implantate können jedoch wiederum durch Reduktion der Schleimhautbelastung zur Vermeidung von Prothesendruckstellen beitragen. Damit kann das diesbezügliche individuelle Osteonekroserisiko gesenkt werden.

  • Die Implantatindikation soll dahingehend überprüft werden, ob Prothesendruckstellen vermieden und damit mittelbar das Osteonekrose-Risiko gesenkt werden kann.

  • Eine engmaschige Nachsorge ist unumgänglich.

Die Langfassung der Leitlinie finden Siehier.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.