Keine Leistungsbeschreibung in der GOZ/GOÄ? Die Lösung: Analogabrechnung! Was, Wie, Wann?...
Jeden Tag tritt dieses Phänomen in unseren Praxen auf: Wir haben eine Behandlung durchgeführt, aber es findet sich keine passende Gebühren- Position – weder in der GOZ noch in der GOÄ. Was ist zu tun? Nach den Richtlinien der „neuen“ GOZ 2012 darf der Zahnarzt eine analoge Position selber neu „erfinden“, wenn diese Behandlung nicht in der neuen GOZ beschrieben ist. Aber wie geht das? Was ist dabei unbedingt zu beachten und wie kommuniziere ich das mit meinem Patienten? Diese Intensivseminar zur Analogberechnung mit der neuen GOZ soll Sie mit den Neuerungen und v.a. neuen Kommentierungen in der GOZ-Abrechnung im Detail vertraut machen und Kenntnisse vermitteln, wie auch in Zukunft eine optimale, betriebswirtschaftlich orientierte Abrechnung gestaltet werden kann.
Die Inhalte dieses Intensiv-Seminars: • Welche Leistungen können analog berechnet werden? • Verordnungskonforme Berechnung dieser Leistungen • Auswahl nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung • Dokumentation – Das A und O für eine korrekte Analog-Abrechnung • Wie vermeide ich Honorarverluste? • Angemessene analoge Berechnung in der GOZ • Zugang zur GOÄ (Der für Zahnärzte geöffnete Bereich) • Erstellung einer Analogposition • Analogliste Abschnitt A bis K GOZ • Rechnungsstellung
Schwerpunkt und zentraler Bestandteil sind praxisorientierte Fallbeispiele und Übungen Anwendung der Analogberechnung zu allen GOZ-Teilen. Auf diese Weise erhalten die Teilnehmer/-innen das notwendige know-how und zahlreiche Tipps, die direkt in den Praxisalltag umgesetzt werden können. Nutzen Sie dieses Intensivseminar um Ihre Kenntnisse im Bereich der Analog-Berechnung aufzufrischen und zu erweitern.
Sprecherin: Irmgard Marischler
Veranstaltungsort: Mainz
Internetseite: www.bzkr.de
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