Die fachspezifische Weiterbildung zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ dauert drei Jahre (Vollzeit). In allen Zahnärztekammern, außer in der Kammer Nordrhein, muss man jedoch nachweisen können, dass man vor der fachspezifischen Weiterbildung mindestens ein Jahr allgemeinzahnärztlich gearbeitet hat.
Mindestens ein Ausbildungsjahr der fachspezifischen Weiterbildung muss an einer weiterbildungsermächtigten Universitäts-Zahnklinik erfolgen. Eine Übersicht über die möglichen Standorte in Deutschland finden Sie hier. Die zwei weiteren Jahre können entweder an der gleichen Universitäts-Zahnklinik, an einer anderen Universitäts-Zahnklinik oder in einer weiterbildungsbemächtigten, kieferorthopädischen Praxis abgeleistet werden.
Die konkreten Anforderungen, die in der Weiterbildung gestellt werden, sind in der Weiterbildungsordnung festgelegt. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht aller Landeszahnärztekammern, über deren Websites die jeweiligen Ordnungen abgerufen werden können.
Außerdem ist zu beachten,
- dass jeder Teil der Weiterbildung, auch das allgemein-zahnärztliche Jahr, vorab von der jeweiligen Landeszahnärztekammer beantragt und genehmigt werden muss.
- dass im Rahmen der fachspezifischen Weiterbildung zwei Jahre ohne Unterbrechung abgeleistet werden müssen.
- dass die fachspezifische Weiterbildung nicht an mehr als an zwei Weiterbildungsstätten realisiert werden darf.
Theoretische Inhalte der Weiterbildung*
Im theoretischen Teil der Weiterbildung (Unterricht, Eigenstudium, Fallplanung, Fallplanungskonferenzen, Forschung und Lehre) erwirbt man Kenntnisse in der Planung und Anwendung aller für eine moderne wissenschaftlich orientierte Kieferorthopädie relevanten Behandlungsgeräte und -techniken.
Medizinische Grundlagen:
- Anatomie, Embryologie, Genetik, Zellbiologie
- Klinische Medizin
- Psychologie des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen
Diagnostik/Behandlungsplanung:
- Kieferorthopädischer Befund
- Modellanalyse
- Kephalometrie/Fotostatik
- Röntgen und andere bildgebende Verfahren
- Funktionsdiagnostik
- Indikationsbezogene Behandlungsplanung
- Kieferorthopädische Diagnostik, Behandlungsziel und – planung, Analyse des Behandlungsergebnisses
Ätiologie/Morphogenese:
- Gebissentwicklung
- Entwicklung des Schädels und des Gesichts
- Prophylaxe und Frühbehandlung
- Kariesprophylaxe
- Behandlungsbedarf in Kieferorthopädie
Therapie/Prognose:
- Therapie von Funktionsstörungen
- Grundlagen der orthodontischen/orthopädischen Bewegungen (Wirkungen, Nebenwirkungen)
- Risiken einer KFO-Behandlung
- Stabilität und Rezidiv
- Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Hinblick auf:
- Erwachsenenbildung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Oralchirurgie
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Kieferchirurgie
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Prothetik
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Parodontologie
- Multidisziplinäre Behandlung von Patienten mit LKG-Spalten
- Syndrome mit kraniofazialer Beteiligung
Behandlungsmittel:
- Abnehmbare Geräte
- Funktionskieferorthopädische Geräte
- Orthodontische Apparaturen und Biomechanik
- festsitzende bimaxilläre Geräte
- extraorale Geräte
Wissenschaftliches Arbeiten:
- Erlernen der Literaturrecherche
- Biostatistik und Epidemiologie
- Forschungsmethodik
- Praxismanagement
- Praxishygiene
- Management der oralen Gesundheit und Sicherheitsmaßnahmen in der kieferorthopädischen Praxis
- Abrechnung, Gebührenordnungen
- Praxisorganisation
- Ergonomie
- Berufskunde / Ethik
Praktische Inhalte der Weiterbildung*
Im praktischen Teil der Weiterbildung erwirbt man Kenntnisse und Fertigkeiten in der Planung und Anwendung aller für eine moderne wissenschaftlich orientierte Kieferorthopädie relevanten Behandlungsgeräte und -techniken, wie herausnehmbare Geräte (inkl. Funktionskieferorthopädische Geräte), Multiband Multibrackettechniken und extraorale Geräte.
Eigenständige Auswertung diagnostischer Unterlagen (Soll-Fallzahl: 200):
- Kiefermodelle
- Orthopantomogramm (OPG)
- Fernröntgenseitenbild (FRS)
- Fotografien
- ggf. Funktionsanalyse (manuell/instrumentell)
Eigenständige Erstellung (Soll-Fallzahl: 100):
- von kieferorthopädischen Behandlungsfällen
Laufende kieferorthopädische Behandlung (Soll-Fallzahl: 100)
- von diversen Anomalien (Angle Klasse II, Klasse III, transversale Enge, offener Biss, tiefer Biss, LKG-Spalte, Aplasie, Verlagerung, Frontzahnverlust etc.)
- von Patienten mit CMD und Frühbehandlung
- mit verschiedenen Behandlungsgeräten (Platten, FKO, Multibracket-/Multibandapparaturen, extraoralen Geräten, maximale Verankerung, Retentionsgeräte)
- davon kieferorthopädisch-chirurgische Fälle
*Die Vorgaben sind beispielhaft der Weiterbildungsordnung des Landes Hessen entnommen.
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