Fachzahnärzte im Öffentlichen Gesundheitswesen sind - wie der Name schon sagt - für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig. Demzufolge besteht ihre Hauptaufgabe darin, die Zahngesundheit zu fördern. Häufig sind Fachzahnärzte im Öffentlichen Gesundheitswesen in leitender Funktion in Behörden angestellt - also bei Gesundheitsämtern, in Beratungsstellen oder im Katastrophen - und Zivilschutz.
Das Berufsfeld umfasst ein breites Aufgabenspektrum: Neben fundiertem Wissen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind auch Kenntnisse auf dem Gebiet der Sozialmedizin sowie Fertigkeiten in Organisation und Management nötig.
Weiterbildung - was bringt mich weiter?
Was ist bei der Weiterbildung in der Kieferorthopädie zu beachten? Wie lange dauert sie? Welche Fertigkeiten werden vermittelt?
In der Regel dauert die Weiterbildung mindestens drei Jahre. Davon müssen 15 Monate der praktischen Weiterbildung bei einem Vertragszahnarzt oder in einer zahnärztlichen Klinik abgeleistet werden. 18 weitere Monate der praktischen Weiterbildung werden dann in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes absolviert. Geregelt wird dies in den Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern. Eine Liste mit den zuständigen Landesstellen finden Sie hier. Die Landestellen informieren auch darüber, welche Praxen, zahnärztliche Kliniken und Behörden im Bundesland weiterbildungsermächtigt sind.
Die theoretischen Kenntnisse werden in 400 Unterrichtsstunden im Fachgebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens an einer Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen oder einer vergleichbaren Institution vermittelt.
Theoretische Inhalte der Weiterbildung*
- Teilnahme an einem theoretischen Lehrgang für Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit mindestens 400 Unterrichtsstunden an einer Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen bzw. einer vergleichbaren Institution im Anschluss an die Zeiten der Weiterbildung
- Auf Antrag können bis zu 200 Stunden erfolgreich abgeschlossene Studienzeiten in Public-Health-Studiengängen oder gleichartigen Studienzeiten angerechnet werden
Praktische Inhalte der Weiterbildung*
Die praktische Weiterbildung auf dem Fachgebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens soll die erworbenen, theoretischen Kenntnisse über die Struktur, Organisation und Aufgabenstellung des Öffentlichen Gesundheitswesens vertiefen. Folgende Kenntnisse sind erforderlich:
- Bewertung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung auf Grundlage von erhobenen und analysierten Daten auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Organisation und Durchführung von gruppenprophylaktischen Maßnahmen
- Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Gesundheitserziehung und der präventiven Zahngesundheitspflege bei unterschiedlichen Alters- und Bevölkerungsgruppen
- Ermittlung von Gesundheitsgefahren (Kindergesundheitsschutz) und Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben im gesundheitlichen Interesse
- Beratung, Aufklärung der Bevölkerung zu allen Fragen der Zahnmedizin sowie Schulung von Multiplikatoren
- Epidemiologie, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
- Zahnmedizinische Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit
- Recht- und Verwaltungskunde
- Infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Abs.2 Infektionsschutzgesetz
Sind alle geforderten praktischen und theoretischen Weiterbildungsinhalte erworben, endet die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen mit einer mündlichen Prüfung.
* Die Vorgaben sind beispielhaft der Weiterbildungsordnung des Landes Hessen entnommen.
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