Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen irgendwann im Laufe Ihres Arbeitslebens vor der Entscheidung, eine eigene Zahnarztpraxis zu gründen, eine bestehende zu übernehmen oder sich an einer Praxis zu beteiligen. Und auch nach der Gründung stehen die Inhaber immer wieder vor neuen Herausforderungen, für deren Lösung oftmals
• eine strategische Beratung
• eine Mitarbeiterqualifizierung oder
• Kapital (Erst-, Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen)
erforderlich werden.
Unterstützend stehen den Praxen zahlreiche Förderprogramme in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung. Fördermittelgeber sind dabei in der Regel der Bund oder die Länder in Kooperation mit der EU.
Fördermittel werden grundsätzlich unterschieden in:
• Zuschüsse
• zinssubventionierte Darlehen
Grundsätzlich gilt: Fördermittel müssen immer vor dem Start des Projektes beantragt werden. Zudem müssen sie immer maßnahmenindividuell ermittelt werden.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Förderprogramme für Bayern für Mediziner & Praxen. Diese Aufstellung ist nicht abschließend, es gibt zahlreiche weitere Programme, die ggfls. Einschränkungen unterliegen oder sehr speziell sind – informieren Sie sich im Vorfeld!
Beratungsförderung Bayern
Gefördert werden Coachingmaßnahmen für Gründungsvorhaben oder geplante Praxisübernahmen. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.
- Zuschusshöhe: 70 Prozent der Kosten, max. 560 Euro/Tag
- 10 Beratertage je 8 Stunden
- Maximaler Zuschuss: 5.600 Euro/Jahr
Das Programm fördert betriebswirtschaftliche Beratungen. Es gibt 3 Zielgruppen/Module:
Modul 1: Junge Praxen (0-2 Jahre):
- Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
- Zuschusshöhe: 50% in den alten Bundesländern, Berlin und Leipzig
60 Prozent Region Lüneburg
80 Prozent Neue Bundesländer
Modul 2: Bestandspraxen(ab 2 Jahren)
- Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
- Zuschusshöhe: 50 Prozent in den alten Bundesländern, Berlin und Leipzig
- 60 Prozent Region Lüneburg
- 80 Prozent Neue Bundesländer
- Maximal 5 Beratertage
Modul 3: KMU in Schwierigkeiten
- Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
- Zuschusshöhe: 90 Prozent
Das Programm unterstützt Praxen u.a. bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Beratungsfelder sind: Kommunikation, Arbeitsorganisation, Gesundheitsförderung, Wissenstransfer.
- Zuschusshöhe: 80 Prozent des Tageshonorars von 1.000 Euro
- maximal 10 Beratertage
- maximaler Zuschuss: 8.000 Euro, bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten: 9.520 Euro
- Praxen, die länger als 2 Jahre bestehen (bei Praxisübernahmen)
- mindestens 1 SV-pflichtigen und weniger als 250 in Vollzeit beschäftige MitarbeiterInnen
- in NRW/Brandenburg/Baden-Württemberg/Sachsen-Anhalt: maximal 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen
Kredite Bayern
Es werden alle Formen der Existenzgründung gefördert: Praxisneugründungen, Praxisnachfolgen und Festigung junger Praxen
- Kredithöhe: bis 25 Millionen Euro
- Finanziert werden alle Investitionen und auch Betriebsmittel
- Laufzeiten: 5 bzw. 10 Jahre, bei Immobilien 20 Jahre
- Es gibt tilgungsfreie Anlaufjahre
- Es ist auch eine Haftungsfreistellung möglich
- Antragsberechtigt: Praxen bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit
Zielgruppe sind Praxisgründer und Bestandspraxen.
- Kredithöhe: 25.000 Euro bis 10 Millionen Euro
- Finanziert werden alle Investitionen, Betriebsmittel, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
- Laufzeiten: 3,5,8,10,15,20 Jahre (untereinander kombinierbar)
- Es gibt tilgungsfreie Anlaufjahre
- Praxisneugründungen und Bestandspraxen
Sonstiges Bayern
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Es handelt sich um eine Ermessensleistung (gute Planung erforderlich!)
- Zuschuss für die Aufnahme einer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit
- Zuschusshöhe:
- Phase I: Dauer: 6 Monate: monatlicher Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes + 300 Euro
- Phase II: Dauer: 9 Monate: monatlich 300 Euro
- Antragsberechtigt sind arbeitssuchende Ärztinnen / Ärzte, die noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld besitzen
- auch nach der Elternzeit möglich
Sie dient der Teilnahme an individueller beruflicher Weiterbildung von Erwerbstätigen in Form von Seminaren, Lehrgängen und Kursen.
- Die Veranstaltungsgebühren dürfen maximal 1.000 Euro betragen
- Der Prämiengutschein gilt maximal sechs Monate
- Pro Person alle 2 Kalenderjahre möglich
- Berechtigt sind Personen, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb von 20.000 Euro liegt.
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Zuschuss erhalten. Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes (Minderleistung).
- Förderhöhe: bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils
- maximal 12 Monate
- Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
- Der Eingliederungszuschuss ist vor Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu beantragen.
- Bei dem Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung
- Der Zuschuss muss vor Einstellung beantragt werden