Dabei ging es um einen Wasserschaden in seinem auch geschäftlich genutzten Wohngebäude, der wohl dazu führen wird, dass er die Praxis für einige Tage schließen muss und in diesem Zeitraum naturgemäß keine Einnahmen erzielen kann.
D. war vor allem deshalb so überrascht, weil er wusste, dass das Gewerbegebiet, in dem die Praxis des Kollegen liegt, aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Kanal eindeutig als Hochwasser gefährdet eingestuft wird, und der Zahnarzt in der Betriebsversicherung auf den Einschluss einer für entsprechende Schäden grundsätzlich eintretenden Elementarversicherung bisher verzichtete. Nach dessen eigener Aussage sah besagter Kollege für eine solche Versicherungserweiterung „bisher keinerlei Anlass“.
Vorwürfe und Unverständnis seitens der Bank
Als er daraufhin seine Bank um eine zur Finanzierung dieser Kosten kurzfristige Erhöhung seines Überziehungskredits auf dem Praxiskonto bat, musste er sich dort nicht nur heftige Vorwürfe gefallen lassen („Gibt es denn bei Ihnen keine entsprechenden Vorsorgeplanung?“). Darüber hinaus machte sein Gesprächspartner deutlich, dass ein derartiger Vorsorge- oder Notfallplan im Rahmen seiner Kreditbeurteilung und damit bei der Kreditvergabe als wichtiger Punkt gilt. Erst nach langem Hin und Her stimmte der Bankmitarbeiter dem Kreditwunsch unter der Bedingung einer sofortigen und sorgfältigen Überprüfung des vollständigen Versicherungsschutzes des Zahnarztes zu.
D. sah sich nach der Erzählung seines Kollegen die eigenen Versicherungsunterlagen an und war erstaunt darüber, dass er eine Neuordnung sowohl der privaten als auch der betrieblichen Versicherungen vor fast vier Jahren vorgenommen hatte. Danach hat es zwar seitens des Ansprechpartners seines Versicherers immer wieder Versuche gegeben, ein Vier-Augen-Gespräch zu führen. Tatsächlich geschehen ist aber nichts, da D. dazu keine Veranlassung sah und regelmäßig Gründe fand, sich vor einem solchen Gespräch mehr oder weniger zu drücken.
Erst jetzt, nach dem geschilderten Problem seines Kollegen, denkt er anders darüber und wird mit dem Versicherungsmitarbeiter kurzfristig Kontakt aufnehmen.
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