Der zahnärztliche Bundesmantelvertrag (BMV-Z) bzw. zahnärztliche Ersatzkassenvertrag (EKVZ) hat die Aufgabe, den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge festzulegen, die zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen über die kassenzahnärztliche Versorgung zu schließen sind (§ 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
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Die besonderen rechtlichen Wirkungen der Bundesmantelverträge bestehen zum einen darin, den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge verbindlich zu bestimmen. Sie regeln die vertragszahnärztliche Versorgung sowohl hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme durch die Versicherten als auch ihre Durchführung durch die Vertragszahnärzte.
Damit greift der Bundesmantelvertrag unmittelbar in die Rechtsstellung der Versicherten und der Vertragszahnärzte ein und grenzt deren durch Gesetz in ihren Grundzügen bestimmte Rechte und Pflichten näher ab.
Darüber hinaus regelt er mit allgemein gültiger Wirkung die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Er enthält daneben aber auch Vorschriften, die nur die Vertragsparteien selbst betreffen bzw. verpflichten.
Wichtige Inhalte
So regelt der BMV-Z bzw. EKVZ unter anderem:
- den Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung
- die Kriterien der Leistungen außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung
- die Rechte und Pflichten des Vertragszahnarztes
- die Kriterien einer zweckmäßigen Dokumentation und deren Aufbewahrungsfristen
- wie die Sprechstunden (Behandlung in den Praxisräumen des Zahnarztes) zu gestalten sind (Zeiten, Vertretung, Zweigpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften)
- Besuche außerhalb der Praxisräume
- die Rahmenbedingungen zur Krankenversichertenkarte
- Überweisungen
- Bescheinigungen von Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragszahnarzt
- Grundsätze der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Grundlagen der kassenzahnärztlichen Vergütung
Aus der langen, durchaus nicht vollständigen Liste der Regelungen geht hervor, dass praktisch alle Grundlagen und Rahmenbedingungen für den vertragszahnärztlichen Alltag zurückzuführen sind auf die Bundesmantelverträge.
Vertragsgrundlagen lesen
Insofern dient ein intensives Studium dieser Vertragswerke dazu, sich als Vertragszahnarzt auf sicherem Boden bei allen großen und kleinen Fragen und Entscheidungen hinsichtlich der Praxisorganisation zu bewegen. Die Lektüre von BMV-Z und EKVZ ist daher jedem vertragszahnärztlichen Berufsanfänger unbedingt zu empfehlen.
Im Internet finden sich die Bundesmantelverträge z. B. auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/vertrage-und-abkommen. Darüber hinaus findet man auf den Internetseiten der jeweiligen Landes-KZVen ebenfalls diese vertragszahnärztlichen Grundlagen. Denn die Bestimmungen des Bundesmantelvertrags sind für den einzelnen Vertragszahnarzt bindend (§ 95 Abs. 3 Satz 2 SGB V). Er wird durch die Satzung seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten.
Der BMV-Z wurde zuletzt zum 1. April 2017 abgeändert und unterliegt seit geraumer Zeit einer Neufassung, da die bislang getrennt existierenden Verträge für die Primärkassen (hier der BMV-Z) und die Ersatzkassen (hier der Ersatzkassenvertrag Zahnärzte) harmonisiert und in ein gemeinsames Vertragswerk gegossen werden sollen.
Mit einer Zusammenführung der Vertragswerke ist gegenwärtig wohl im Jahr 2018 zu rechnen.
Dr. Dr. Alexander Raff ist einer der Herausgeber des „Kommentars zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/Wissing. Außerdem ist er Stellvertretender Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der LZK Baden-Württemberg sowie GKV-, Privat- und Gerichtsgutachter der Kammer und KZV. Darüber hinaus ist er Referent für Vertragsabrechnung und Privatliquidation.
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