Auf dem Deutschen Ärztetag hob Ärztepräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery die Bedeutung der Freiberuflichkeit hervor, weil sie die Rechte der Patienten sichert. Wesentliche Merkmale eines Freien Berufes sind die persönliche Verantwortung und die fachlich unabhängige Tätigkeit. Was bedeutet die zahnärztliche Freiberuflichkeit in unserer Gesellschaft?
Dr. Kerstin Blaschke: Grundsätzlich bin ich sehr einverstanden mit den Worten des Kollegen Montgomery: Im Mittelpunkt der zahnärztlichen Versorgung steht der Patient als Individuum. Das bedeutet, dass er einerseits die Pflicht hat, sich um seine Gesundheit zu kümmern, und andererseits das Recht und die Verantwortung, Arzt und Therapie individuell frei zu wählen. Diese Handlungsfreiheit kann ihm nur die Freiberuflichkeit garantieren.
Wenn der Patient nicht mehr wählen kann, welche Praxis er aufsuchen möchte, dann ist diese Freiheit in Gefahr. Durch ein zentralistisch organisiertes Gesundheitssystem und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wird diese Gefahr verstärkt. Wenn sich aber Dritte wie Politik oder Krankenkassen in diese Arzt-Patienten-Beziehung einmischen, steht die freie Arztwahl auf dem Spiel.
Eine jüngere Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat gezeigt, dass das Angestelltenverhältnis im zahnmedizinischen Bereich auf dem Vormarsch ist. Im Versorgungsalltag herrscht die wirtschaftlich selbstständige freiberufliche Praxis vor. Inwiefern sind angestellte Zahnärzte auch Freiberufler mit entsprechenden Rechten und Pflichten?
Die Urform der Freiberuflichkeit - wie der FVDZ sie seit seiner Gründung vor 60 Jahren sieht - ist die des Zahnarztes, der frei in der Therapiewahl für seine Patienten ist und gleichzeitig als Unternehmer eigenverantwortlich eine Praxis führt. Angestellte Zahnärzte, die in freiberuflichen Praxen arbeiten, sind zwar nicht unternehmerisch tätig, aber sie sind auch unabhängig in Diagnose und Therapie.
Wir wollen diese jungen Kollegen stärken, indem wir sie fit für die Freiberuflichkeit in der eigenen Praxis machen. Das ist bei all den Anforderungen, die heute neben dem Fachlichen existieren, dringend erforderlich. Vor 20 bis 25 Jahren existierte die Gruppe der angestellten Zahnärzte, wie es sie heute gibt, nicht. Der Weg war meist klar vorgegeben: Studium, Assistenzzeit, eigene Praxis.
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