Dies ist im Grunde unverständlich, weil die Zinssätze des Überziehungskredits je nach Kreditwürdigkeit des Kunden oft bei weit über zehn Prozent pro Jahr liegen. Kommen Überziehungszinsen von nochmals bis zu etwa sechs Prozent im Jahr hinzu, beträgt die Gesamtbelastung zum Teil schnell mehr als 20 Prozent.
Bei einem Überziehungskredit von 20.000 Euro, der regelmäßig in Anspruch genommen wird, kann hier eine jährliche Belastung von 2.500 bis 3.000 Euro entstehen - Überziehungszinsen noch nicht einmal eingerechnet.
Hartnäckig sein
Statt bei solchen finanziellen Belastungen möglicherweise voreilig mit einem Bankwechsel zu drohen (das hören Bankmitarbeiter in der Regel ohnehin nicht gern und verschärft das Gesprächsklima meist unnötig), sollten Zahnärzte zur Verringerung dieser Zinssätze vielmehr über die Zinshöhe mindestens zwei Mal im Jahr mit dem zuständigen Bankmitarbeiter hartnäckig verhandeln.
Dieser konsequente Umgang mit der Bank, der bei Praxisverantwortlichen keineswegs immer üblich ist, zeigt dem Kreditinstitut, dass Sie als Zahnarztchef auch bei seinen Bankgeschäften professionell vorgehen und erhöht gleichzeitig den Respekt gegenüber Ihnen als Kunden. Um hier aber auch tatsächlich erfolgreich zu sein, ist seitens des Zahnarztes mit Hilfe des Steuerberaters zunächst eine sorgfältige Gesprächsvorbereitung erforderlich.
- Dazu gehört, dass Sie die Entwicklung der jeweiligen Zinshöhe des Überziehungskredits - einschließlich möglicher Zusatzkosten wie Überziehungszinsen, Kreditprovisionen oder Bereitstellungszinsen innerhalb der vergangenen drei Jahre - ermitteln.
- Stellen Sie den Umsatzanteil der Praxis fest, der während der vergangenen drei Jahre über das Geschäftskonto der jeweiligen Bank geleitet wurde.
- Berechnen Sie Ihre sämtlichen wesentlichen Dienstleistungen sowohl geschäftlich wie privat als auch von Ihren Familienmitgliedern, bei denen die Hilfe des Kreditinstituts in Anspruch genommen wird (zusätzliche Konten, Wertpapierdepots etc.).
- Bitten Sie den Bankmitarbeiter um eine Vorabinformation bezüglich des Zahnarztratings oder eines anderen Beurteilungssystems der Bank, aus dem die aktuelle Kreditwürdigkeits- respektive Bonitätsstufe Ihrer Praxis eindeutig hervorgeht.
Punkt 1:
Hier bestehen Zinssenkungsspielräume, insofern die Entwicklung der erwähnten Kreditkosten nicht parallel zur Entwicklung von Geldanlagezinssätzen erfolgte. Dies kann der Zahnarzt entweder durch erfolgte eigene Tages- oder Termingeldanlagen oder durch Nachfrage bei seinem Gesprächspartner feststellen.
Konkret: Erfolgten während des überprüften Zeitraums mehr oder weniger regelmäßige Kreditzinssteigerungen, hätte die Bank die Anlagezinsen grundsätzlich in ähnlicher Weise anpassen müssen. Darüber hinaus sollte der Zahnarzt bei jeder Kreditzinserhöhung darauf bestehen, von seiner Bank eine jeweils detaillierte Begründung dafür zu erhalten.
Verbale Allgemeinplätze wie „Das allgemeine Zinsniveau hat sich eben verändert!“ sind dazu nicht ausreichend. Ist die Bank zu derartigen Konkretisierungen nicht bereit, sollte auf Beibehaltung des bisherigen Kreditzinssatzes bestanden werden.
Punkt 2:
Vor allem zunehmende Geschäftsumsätze, die über die kreditgebende Bank geleitet werden, bieten gute Möglichkeiten zur Kostenreduzierung. Das zusätzliche Vertrauen, das der Praxisinhaber damit seiner Bank entgegenbringt, sollte von dieser auch bei Kreditzinssätzen angemessen honoriert werden.
Punkt 3:
Dies gilt ebenfalls für den Gesamtumfang der Dienstleistungen mit dem jeweiligen Kreditgeber. Es ist durchaus angemessen, dies bei Zinssatzverhandlungen offensiv zu vertreten.
Punkt 4:
Die Vorabinformation bezüglich der Bonitätsstufe ist deshalb wichtig, weil sich daran einerseits die Höhe der Zinskosten orientiert und andererseits der Zahnarzt rechtzeitig feststellen kann, in welchen Punkten die Bank vor Allem wirtschaftliche Probleme der Praxis sieht.
Liefern Sie zum Gesprächstermin bei entsprechender Vorbereitung aktuelle Informationen etwa zur Umsatz- und Gewinnerwartung. Sie helfen ebenfalls, Ihren Verhandlungsspielraum zu verbessern. Hilfreich können in diesem Zusammenhang auch insgesamt umfangreichere Informationen über die finanzielle Lage der Praxis sein.
Michael Vetter
Fachjournalist für Wirtschaft
vetter-finanz@t-online.de
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