Herr Prof. Lendeckel, Sie haben gerade die Auswahlgespräche für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin geführt. Wie gehen Sie in dem Verfahren konkret vor?
Prof. Uwe Lendeckel: Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vergibt 60 Prozent der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin über das hochschuleigene Auswahlverfahren. Die verbleibenden Plätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, die Hälfte davon über die Abiturbesten-Quote.
Das hochschuleigene Auswahlverfahren ist in einer Satzung geregelt. Im ersten Verfahrensschritt wird eine Rangliste von allen Bewerbern erstellt, die sich aus einer entsprechenden Punktzahl für die Abiturdurchschnittsnote, der durchgängigen Belegung der naturwissenschaftlichen Fächer in der Abiturstufe und gegebenenfalls auch aus der Anerkennung von Berufserfahrung in (zahn-)medizinischen Bereichen zusammensetzt.
20 Prozent der Plätze gehen direkt an die Ersten dieser Rangliste
20 Prozent der verfügbaren Plätze im Auswahlverfahren gehen direkt an die Ersten dieser Rangliste. Für die verbleibenden 80 Prozent der Plätze wird die dreifache Anzahl der Bewerber entsprechend der Rangliste zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Zu den Gesprächen werden für jeden zu vergebenden Studienplatz drei Bewerber eingeladen.
In diesem Jahr konnten sich 290 Bewerber für Humanmedizin und 54 für Zahnmedizin einzeln den standardisierten Fragen einer Kommission unterziehen. Die insgesamt sieben Auswahlkommissionen (fünf Humanmedizin, zwei Zahnmedizin) bestehen aus jeweils zwei Professoren der Universitätsmedizin.
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