Auf dem Medizinischen Fakultätentag in Kiel wurde Mitte Juni der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) verabschiedet - mit dem Ziel, das Zahnmedizinstudium zu verbessern. Skeptiker sprechen jedoch von einer Verschulung des Studiums. Wie beurteilen Sie den Katalog?
Kai Becker: Eine weitere Verschulung des Studiums sehe ich durch die nach Kompetenzlevels gegliederten Lernziele nicht. Ziel des NKLZ ist vor allen Dingen eine modernere Ausbildung, was die medizinischen Grundlagen angeht und eine - auch internationale Vergleichbarkeit - zu schaffen. Ablegen wird das Studium seinen sehr schulischen Charakter dadurch sicher nicht - das ist aber auch nicht verlangt. Und auch Bachelor und Master in der Zahnmedizin sind damit zu unserer Zufriedenheit vom Tisch.
Der BdZM hat selbst bei der Erarbeitung des Lernzielkatalogs mitgeholfen. Welche Aspekte waren den Studenten besonders wichtig?
Der praktische Bezug und der Patientenkontakt sollten erhalten bleiben und möglichst frühzeitig im Studium erfolgen. An jedem Zahn hängt ein Mensch - die Allgemeinmedizin ist enorm wichtig und daher auch die fundierte Ausbildung in diesem Bereich. In fünf Jahren Studium einen berufsfähigen Zahnarzt auszubilden ist eine Herausforderung, die uns mit dem neuen Lernzielkatalog hoffentlich besser gelingt.
Von welchen inhaltlichen Aspekten mussten Sie sich verabschieden? Welche Punkte konnten nicht in den Lernzielkatalog mit aufgenommen werden, die Sie aber gerne berücksichtigt hätten?
Da fällt mir tatsächlich spontan nichts ein. Das zeichnet den NKLZ wohl gerade aus, dass nach unserem jetzigen Wissensstand nichts vergessen oder fallen gelassen wurde.
Der Lernzielkatalog wurde nach sechs Jahren verabschiedet. Warum war die Erarbeitung so zeitintensiv?
Die Bildung der Kompetenzteams und die einzelne Erarbeitung der Kataloginhalte waren sehr aufwendig. Nicht zuletzt, weil allen Fachgesellschaften und auch zum Beispiel uns Studenten die Möglichkeit gegeben wurde, mitzuarbeiten. Hinzu kamen noch die Absprache mit dem Lernzielkatalog der Humanmediziner und die mehrfach geführten Kommentarrunden, um einen breiten Konsens für den Katalog möglich zu machen.
Jetzt kann der Lernzielkatalog von den Fakultäten genutzt werden. Das heißt, es steht den Universitäten frei, den Katalog umzusetzen oder nicht. Können wir also wirklich von einer standardisierten Ausbildung sprechen?
Meine Hoffnung ist, dass wir durch den einstimmigen Beschluss beim Medizinischen Fakultätentag sowie durch das klare Votum der Studenten pro Katalog jetzt einen gewissen Druck auf die Universitäten ausüben können, den Katalog zeitnah auch ohne eine neue Approbationsordnung umzusetzen. Der Katalog dient als Hilfestellung, es den Unis zu erleichtern, ihr Curriculum anzupassen und auf einen hohen, deutschlandweiten Standard zu bringen.
Trotzdem bleibt derzeit noch die Frage offen, ob der Katalog sich als deutschlandweiter Qualitätsstandard für die Universitäten entwickelt oder auch in den nächsten Jahren nur ein theoretisches Grundgerüst bleibt. Die Auslegung des Katalogs bleibt den Universitäten erhalten. Die Freiheit finden wir sehr gut. So sind unter anderem Modellstudiengänge möglich, und es bleibt den Unis offen, jetzt folgende Fortschritte in die eigene Lehre zeitnah implementieren zu können und Schwerpunkte zu setzen.
Es gibt eine fünfjährige Erprobungsphase. Mit welchen Ergebnissen rechnen Sie in dieser Zeit?
Nun zu erst einmal rechne ich in dieser Zeit fest mit einer neuen ZÄApprO und damit mit einem neuen Push während dieser fünf Jahre. In meiner Idealvorstellung beschäftigt sich jede Uni also innerhalb von fünf Jahren zweimal intensivst mit der Aktualisierung ihrer zahnmedizinischen Ausbildung. Ich hoffe, dass wir am Ende der fünf Jahre zufrieden auf die Umsetzung des Katalogs blicken können, einen Modus zur regelmäßigen Aktualisierung finden und stolz sein können, dass wir das Projekt NKLZ angegangen sind.
Die Fragen stellte Navina Haddick.
Keine Kommentare