Was müssen Studierende bei der Steuererklärung beachten?
Wenn man Aufwendungen geltend machen will, die die Steuerpflicht mindern, hat man dafür immer eine Nachweispflicht. Ein Student muss also beweisen können, dass er diese Aufwendungen auch tatsächlich getätigt hat und das bedeutet immer: Belege sammeln.
Was wird als Studiumskosten anerkannt?
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Universität können im Rahmen der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer (einfache Entfernung) geltend gemacht werden.
Die Kosten für eine Exkursion oder ähnliches können dann geltend gemacht werden, wenn die Veranstaltung ein Pflichtbestandteil des Studiums ist oder wenigstens von hoher Bedeutung für das Studium ist.
Steuerlich anerkannt werden auch Kosten für Lehrgänge oder Repetitorien, die erkennbar dem Erreichen des Berufsziels dienen.
Die Kosten für Arbeitsmittel können in jedem Fall steuermindernd geltend gemacht werden. Darunter fallen insbesondere PC und Drucker, Papier, Druckerpatrone, Schreibtisch und Stuhl, Bücherregal und Aktenschränke oder Fachliteratur. Die Quittungen dafür müssen aufgehoben und gegebenenfalls vorgelegt werden können.
Wenn der Student anderswo einen eigenen Hausstand unterhält, der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen ist, werden die Kosten einer Zweitwohnung am Studienort steuerlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat anerkannt.
Was wird als Erstausbildung anerkannt?
Eine Erstausbildung muss in einem geordneten Ausbildungsgang erfolgen und durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung abgeschlossen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung muss Voraussetzung für die Aufnahme der beruflichen Betätigung sein. Ein Studium stellt dann ein Erststudium dar, wenn ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium beziehungsweise keine andere abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist. Die von den Hochschulen angebotenen Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss; dies gilt auch für einen Bachelor-Abschluss.
Was ist von dem Tipp zu halten, vor dem Medizinstudium eine dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter zu machen, um anschließend Studienkosten geltend machen zu können?
Eine Tätigkeit als Rettungssanitäter ist sehr verantwortungsvoll. Für einen zukünftigen Medizinstudenten kann eine entsprechende Ausbildung gegebenenfalls im Hinblick auf das Berufsziel hilfreich und sinnvoll sei. Allein aus steuerlichen Gründen sollte man sich bei seiner Entscheidung über einen solchen Schritt aber nicht leiten lassen.
Wie wirkt sich ein Studentenjob auf den Verlustvortrag aus?
Der Verlustvortrag ist unabhängig von einem möglichen Studentenjob. Gehen Studierende einer steuerpflichtigen Tätigkeit nach, können sie ihre Ausgaben natürlich mit den steuerpflichtigen Einkünften verrechnen. Sofern sie jedoch im Erststudium sind, entfällt die Möglichkeit, einen Überhang an Ausgaben mit in folgende Jahre zu übernehmen.
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