zm-online: Frau Thumeyer, wie muss das Einladungsschreiben für die Eltern zum Praxisbesuch aussehen?
Dr. Andrea Thumeyer: Das Einladungsschreiben enthält Datum, Zeit und Ort des Besuchs der Kinder in der Praxis des Patenschaftszahnarztes. Der Zweck des Ausflugs wird bekannt gegeben: Es geht darum, in der vertrauten Kindergruppe zusammen mit den Erzieherinnen eine Zahnarztpraxis kennenzulernen, das heißt, fremde Räume und Personen, unbekannte Gerüche und Geräusche ohne Behandlungsdruck.
Interessante Geräte wie die den Zahnarztstuhl, die Multifunktionsspritze, den Sauger und das Prophylaxebürstchen im Winkelstück dürfen ausprobiert werden. Kindliche Neugier besiegt dabei die Angst vor dem Fremden.
Eltern, die ihr Kind begleiten wollen, sind willkommen. Ganz wichtig ist der Hinweis, dass der Praxisbesuch im Rahmen der Gruppenprophylaxe nicht den Zahnarztbesuch der Eltern mit ihrem Kind zur Untersuchung und individuellen Vorsorge ersetzt.
Wie sieht der Zeitplan beim Besuch einer U3-Gruppe aus?
Besucht die Krippengruppe den Zahnarzt, kommen zehn bis 12 Kleinkinder in die Praxis zusammen mit zwei bis drei Erzieherinnen. Die Erzieherinnen helfen den Kindern im Wartezimmer beim Ausziehen der Jacken und dürfen anschließend ohne Wartezeit in zwei Gruppen aufgeteilt in das Behandlungszimmer gehen. Dort ist für Sitzmöglichkeiten und Spielmöglichkeit für alle Kinder gesorgt.
Nacheinander dürfen die Kinder mit oder ohne Erzieherin auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen und der Zahnarzt schaut in den Mund des Kindes. Da Kinder in diesem Alter noch egozentriert sind, das heißt, noch nicht auf die Ansprache als Gruppe reagieren, entspricht das In-Den-Mund-Schauen der Situation einer Einzeluntersuchung.
Verkleiden und Zahnarztspielen sollte mit Hilfe von Rollenspielmaterialien (Handschuhe, Mundschutz, Einmalspiegel und ähnliches) aus der Praxis in die Kindertagesstätte verlagert werden. Mehr als 30 Minuten sollten pro Gruppe im Behandlungszimmer nicht eingeplant werden, einschließlich Begrüßung und Verabschiedung nicht mehr als 45 bis 60 Minuten.
Welche Aufgaben hat die ZFA während des Besuchs der U3-Kinder?
Sie unterstützt den Zahnarzt bei der Zusammenarbeit mit dem Kind. Der Zahnarzt ist von Anfang bis Ende aktiv dabei, denn die Kinder brauchen Zeit, um sich an alles zu gewöhnen. Die sonst übliche Vorbereitung und Angewöhnung des Kindes durch die ZFA, damit der Zahnarzt sich auf die Untersuchung konzentrieren kann, ist bei U3-Kindern nicht möglich.
Was spricht für beziehungsweise gegen die Weiterführung des normalen Patientenbetriebs während des Besuchs?
Eine für Kinder geschlossene Praxis hat eine andere Atmosphäre als ein laufender Praxisbetrieb. Wenn es die Anzahl der Behandlungsräume in einer Praxis zulässt, kann zum Beispiel in zwei Behandlungsräumen der Praxisbesuch stattfinden und in den anderen normal gearbeitet werden.
Da durch eine Kindergruppe mehr Unruhe entsteht als üblicherweise, sollte jedoch auf schwierige Behandlungen und auf besonders ruhebedürftige Patienten verzichtet werden. Auf der anderen Seite sollten Kinder lernen, sich rücksichtsvoll und angepasst zu verhalten, denn das wird im normalen Praxisablauf auch ihnen abverlangt.
Wie sollte der Raum für die Kinder ganz konkret vorbereitet werden?
Das Zimmer sollte wie für eine Untersuchung vorbereitet sein. Scharfe oder schneidende Instrumente sowie Materialien, die zum Spielen verleiten, sollten weggeräumt werden. Ansonsten gilt wie bei Erwachsenen: Angstauslösendes aus den Augen nehmen!
Seit 1991 hat jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf die Maßnahme der Zahngesundheitsförderung (§21 SGBV). Zur Umsetzung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe wurden in Hessen die Landesarbeitsgemeinschaft (LAGH) und 21 Arbeitskreise Jugendzahnpflege (AKJ) gegründet.
"Herzlichen Dank an Dr. Monika Obermayer aus Bad Wildungen, die seit vielen Jahren zusammen mit den Erzieherinnen der Kinderkrippe Mäusenest allen Kindern im Alter von 9 Monaten bis 3 Jahren den Abbau der Angst vor dem Zahnarzt, besser noch den Aufbau der Freude und des Vertrauens zum Zahnarzt ermöglicht.", sagt Dr. Andrea Thumeyer, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen.
Dr. Andrea Thumeyer wurde 1957 in Ulm geboren und arbeitete nach ihrem Zahnmedizinstudium bis 1989 in der Abteilung Parodontologie unter Prof. Raetzke in Frankfurt am Main. Ihre Lehrtätigkeit im ZMF-Kurs und kursorische Fortbildung für ZAH / ZFA behielt sie bis heute bei, 1992 ließ sie sich in eigener Praxis nieder. Seit 1997 ist sie Vorstandsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH). Acht Jahre später übernahm sie einen Lehrauftrag an der Universität Gießen für „Zahnärztliche Berufskunde“. Im selben Jahr startete sie ihre
Konzeptentwicklung für die Prophylaxe für Kinder unter 3 Jahren. Seit 2010 hat sie einen Lehrauftrag an der Universität Witten-Herdecke für „Gruppenprophylaxe“. Thumeyer ist verheiratet und hat fünf Kinder.
| privat
Die Fragen stelle Sara Friedrich.
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