400.000 Euro mussten Existenzgründer in den alten Bundesländern 2010 für die Neugründung einer Einzelpraxis einkalkulieren. Diese Summe ermittelte das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zusammen mit der apoBank in seiner jüngsten Studie. In den neuen Bundesländern gibt es nach den IDZ-Erhebungen seit 2003 kaum noch Neugründungen von Einzelpraxen, so dass auf eine statistische Auswertung verzichtet wurde - aktuell kommen hier auf eine Praxisneugründung etwa sieben Übernahmen. Zahnärzte, die eine Praxis übernehmen wollen, mussten dafür 2010 in den alten Bundesländern durchschnittlich 307.000 Euro, in den neuen Bundesländern 185.000 Euro einplanen.
Das Finanzierungsverhalten, so fand die Studie heraus, ist altersabhängig: Zahlte die Altersgruppe "31 bis 40 Jahre" in den alten Bundesländern mit 414.000 Euro für eine Neugründung beziehungsweise mit 316.000 Euro für eine Übernahme den höchsten Betrag, so war die Altersgruppe "41 und älter" zurückhaltender: Sie zahlte für die Übernahme 260.000 Euro.
Die Kosten des Berufsstarts variieren auch nach Geschlecht: Für die Neugründung einer Einzelpraxis zahlten Männer 444.000 Euro, für die Übernahme 332.000 Euro. Sie investierten somit deutlich offensiver als ihre Kolleginnen. Diese zahlten für eine Neugründung 390.000 Euro und für eine Übernahme 272.000 Euro.
"Zahnärzte, die heute eine Praxis gründen, finanzieren diese so wie vor zehn Jahren auch - fremd, über eine Bankfinanzierung", sagt Unternehmensberater Prof. Johannes Georg Bischoff. Die meisten Gründer seien jung, hätten noch nicht so lange gearbeitet und verfügten in der Regel über überschaubares Eigenkapital. Dass eine Gründung privat oder aus der Familie finanziert wird, sei die absolute Ausnahme. Die Fremdfinanzierung habe in der Regel eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.
Dies deckt sich mit den Erfahrungen von Ulrike Maier-Afheldt, Steuerexpertin beim Zahnärztinnen-Netzwerk Dentista: "Es wird vorwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert, das schließt die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch die der Landesbanken mit ein." Trotzdem sollte man wachsam sein, so Maier-Afheldt. Grund: Bei den öffentlichen Mitteln gibt es verschiedene Kredit-Einstufungen, abhängig von der jeweiligen Bonitäts- und/oder Sicherheitenlage. Faustregel: Je flüssiger ein Antragsteller ist, desto günstiger fällt der Kreditzins aus.
Dabei wird bei Gründungsfinanzierungen häufig das Darlehen nicht kontinuierlich getilgt, sondern ein Teil des Geldes, das für die Tilgung vorgesehen ist, wird in einem Sparplan oder über eine Lebensversicherung angespart, weiß Bischoff. Dies aber berge auch Risiken: Wenn die Geldanlage nicht die prognostizierte Höhe erreicht, kann das Darlehen zum geplanten Zeitpunkt nicht voll getilgt werden.
Aber plane andererseits ein Praxisbetreiber eine private Immobilie zu erwerben, so könne er das für die Tilgung des Praxisdarlehens vorgesehene Kapital zur Finanzierung der privaten Immobilie verwenden. Damit wandele sich, wirtschaftlich betrachtet, das Privatdarlehen für die Immobilie in ein Praxisdarlehen um, was wiederum steuerliche Vorteile habe, so Bischoff.
Nach wie vor ist die apoBank der Platzhirsch unter den Banken für die Gesundheitsberufe. Fast jede zweite Existenzgründung von Zahnärzten wird durch das Institut mit Hauptsitz in Düsseldorf finanziert.
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