Das Wichtigste zuerst: Die Bundesversammlung (BV) wählt den Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die zwei Vizepräsidenten für vier Jahre. Sie beschließt außerdem den Haushalt und legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der BZÄK fest.
Geld und Haushalt
Neben der Wahl und der Abberufung des Präsidenten und seiner beiden Vizepräsidenten genehmigt das Gremium den Verwaltungshaushalt, nimmt Berichte entgegen und entscheidet darüber, was mit dem Vermögen der Bundeszahnärztekammer gemacht wird. Für die Änderungen der Verbandssatzung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Einmal jährlich findet im Herbst eine ordentliche Bundesversammlung statt. Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören aktuell Präsident Dr. Peter Engel sowie die zwei Vizepräsidenten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und Prof. Dr. Christoph Benz an.
Jede Landeszahnärztekammer entsendet pro 600 Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen und für den Rest - sofern er größer ist als 300 - je einen weiteren Delegierten in die Bundesversammlung. Mindestens zwei Delegierte kommen auf eine Kammer.
Das erste Mal in ihrer Geschichte kamen die Delegierten am 27. März 1953 in Rothenburg ob der Tauber zu einer ordentlichen Bundesversammlung zusammen. Damals hieß das Organ noch "Bundesverband der deutschen Zahnärzte" (BDZ), erst ab 1990 nannte es sich "Bundeszahnärztekammer" (BZÄK). Seit 1993 besteht der Name auch offiziell.
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