Die Vertreterversammlung (VV) besteht aus 60 Mitgliedern. Der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und einer seiner Stellvertreter sind gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder. Zusammen nehmen sie 34 Sitze ein. Die übrigen 26 Delegierten werden von den Vertreterversammlungen der KZVen in den jeweiligen Bundesländern gewählt. Die VV der KZBV ist das Pendant zur Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Hauptamtlich per Gesetz
Im Unterschied zum Präsidium der BZÄK und der Kammern auf Länderebene sind die Vorstände bei der KZBV und den KZVen aber per Gesetz hauptamtlich tätig. Das SGB V weist der Vertreterversammlung dabei bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu.
So müssen die Delegierten die Satzung beschließen, den Vorstand wählen und überwachen, den Haushaltsplan feststellen, über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung beschließen oder die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern vertreten.
Zur Umsetzung und Überwachung der Aufgaben hat die VV auch Ausschüsse gebildet. So überwacht etwa der Datenschutzkontrollausschuss die Verfahren der papierlosen Abrechnung und der damit verbundenen Datenübertragung zwischen KZVen, Zahnärzten und Kassen. Der Haushaltsausschuss berät über den Haushalt und legt die Posten fest, der Kassenprüfungsausschuss prüft und überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Wechsel im Vorstand
Der Vorstand der KZBV besteht aus drei Mitgliedern, die für die Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Der derzeitige Vorstand wurde von der Vertreterversammlung am 19. März 2011 in Berlin berufen. Auf dem aktuellen Zahnärztetag in Frankfurt wurde Dr. Wolfgang Eßer am 6.11.2013 zum Vorsitzenden des Vorstandes gewählt.
Er löst damit Dr. Jürgen Fedderwitz ab. Eßer ist seit 2002 Vorstandsmitglied der KZBV. Neben ihm gehören die Zahnärzte Dr. Jürgen Fedderwitz und Dr. Günther E. Buchholz weiterhin als stellvertretende Vorsitzende zum Leitungsgremium der Vertragszahnärzteorganisation.
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