Insbesondere dürfen schwangere Ärztinnen keinen Gefahren ausgesetzt werden, etwa durch ionisierende Strahlen oder den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten. Auch Belastungen durch physikalische Einflüsse und der Kontakt mit giftigen und gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen sind nicht gestattet.
Schwangere Ärztinnen im OP
Auf einem Pressegespräch zum Thema „Schwangere Ärztinnen dürfen operieren“ bei der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie berichteten zwei Ärztinnen von ihren Erfahrungen mit Operationen in der Schwangerschaft.
Ihnen zufolge ist die Tätigkeit einer Schwangeren im Operationssaal durch den Gesetzgeber in den entsprechenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen nicht explizit ausgeschlossen. Durch extrem hohe Schutzmaßnahmen - wie etwa das präoperative Patienten-Screening auf Hepatitis-C- und HIV-Antikörper mit Negativitätsnachweis, den Einsatz von stichsicheren Instrumenten und die Verringerung der Rate potenzieller Blutkontakte durch das Tragen eines Schutzvisiers und doppelter (Indikator-)Handschuhe - solle es Ärztinnen möglich sein, operativ tätig zu sein.
Was die Frage der Haftung im Schadensfall betrifft, sei der Arbeitgeber verpflichtet, die in der individuellen Gefährdungsbeurteilung definierten Schutzmaßnahmen anzubieten und zu kontrollieren beziehungsweise die Kontrolle zu delegieren.
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