Die Sparkassen-Dachorganisation DSGV sieht sogar einen „Trend zur Abschaffung des Überziehungszinses“. Offensichtlich ist den jeweiligen Banken mittlerweile klar geworden, dass zum Teil zweistellige Kreditzinsen für den Dispositions-, Bar oder Überziehungskredit und darüber hinaus weitere bis zu etwa 6 Prozent Überziehungszinsen nicht mehr erklärbar sind.
Hinzu kommt, dass in Zeiten, in denen Anleger Einlagenzinsen nahe der sprichwörtlichen „Nulllinie“ und (noch) vereinzelt sogar Straf- oder Minuszinsen hinnehmen müssen, viele Kunden ohnehin verärgert sind.
Profitiert der Mittelstand?
Die Erfahrungen mit Kreditinstituten, geprägt vor allem durch die andauernde Finanzkrise, zeigen außerdem, dass jede noch so positiv klingende Information aus der Branche sorgfältig hinterfragt werden sollte. Das gilt insbesondere für den Mittelstand und für die freien Berufe, die nach wie vor durch die veränderten Kreditvergaberichtlinien („Basel III“) je nach Kreditwürdigkeit Probleme haben, preisgerechte Kredite überhaupt zu erhalten.
Daher sollte der Wegfall des Überziehungszinses von Betriebsverantwortlichen durchaus als Steilvorlage gesehen werden, die eigenen Kreditkosten des Geschäftskontos bei jeder einzelnen Bank, mit der zusammengearbeitet wird, mit dem Kreditgeber zu besprechen. Dabei ist der Überziehungszins nur ein Teil dieser Betrachtung.
Mindestens ebenso wichtig ist der normale Kreditzins, der, wiederum abhängig von der jeweiligen Bonität des Kunden, häufig auch mehr als zehn Prozent p. a. beträgt. Genau hier sollten Kontoinhaber zunächst mit der Frage an die Bank ansetzen, wie sich die Zinssatzhöhe zusammensetzt. Da es bankseitig üblich ist, sich bei der Höhe der Kreditzinsen zum Einen an der Risikoeinschätzung des Kunden (Stichwort Rating oder Scoring) und zum Anderen an Umfang und Qualität der zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten zu orientieren, sollte jeder Betriebsverantwortliche wissen, in welcher Risikoklasse er eingestuft wird.
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