Mit einem Cold Call versuchen Unternehmen, Callcenter oder Verlage den Angerufenen Verträge zu unterzujubeln, Anzeigen zu verkaufen oder Adressdaten und Bankverbindungen zu erfahren, erklärt Thomas Hollweck, Rechtanwalt mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz. Laut Gesetzgeber sind Werbeanrufe bei denen im Vorfeld keine ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen eingeholt wurde, grundsätzlich unzulässig und werden mit hohen Strafen geahndet.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurde die mögliche Bußgeldhöhe von 50.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Auch für Werbeanrufe, die eine Maschine automatisch erstellt, müssen seit der Gesetzesänderung Bußgelder bezahlt werden. Vorher konnte der Verstoß nur dann verfolgt werden, wenn der Anruf von einem Mensch kam.
Ist man bereits im Visier der Telefonterroristen, gibt es laut Hollweck leider nur wenige Möglichkeiten, diese wieder loszuwerden. Mit einem Telefon mit Display und Anrufbeantworter kann man jedoch die Anrufe prüfen und dann nur noch jene beantworten, die bekannt sind. Hören die unerwünschten Anrufe dennoch nicht auf, sollte man die Nummer wechseln.
Unternehmer müssen laut einem Bundesgerichtshofurteil aus dem Jahr 2004 bis zu einem gewissen Grade Werbeanrufe in Kauf nehmen, schon deshalb, weil man im gewerblichen Betrieb das Telefon nicht komplett ignorieren kann. Daher sind die Hollwecks Maßnahmen in erster Linie Empfehlungen für Privatpersonen:
- Schaffen Sie sich ein Telefon mit Anrufbeantworter und Display an. So können Sie potenzielle Werbeanrufer frühzeitig erkennen.
- Beantworten Sie nur noch die Anrufe, deren Nummer Sie kennen. Alle anderen Anrufer lassen Sie auf Band sprechen, soweit das im Geschäftsbetrieb möglich ist.
- Wichtig: Informieren Sie Ihre Familie, Freunde und Bekannte über die Maßnahmen und bitten Sie sie, ihre Rufnummernübertragung zu aktivieren.
- Gehen Sie nicht an den Apparat, wenn die angezeigte Nummer Ihnen suspekt ist.
- Hören die unerwünschten Anrufe dennoch nicht auf, wechseln Sie Ihre Telefonnummer.
- Wichtig: Halten Sie die neue Nummer möglichst geheim.
- Tragen Sie die neue Nummer nicht in öffentliche Verzeichnisse oder Telefonbücher ein. Für Firmen ist diese Maßnahme nur in akuten Fällen zu empfehlen.
- Lassen Sie unterdrückte Nummern sperren (nicht bei allen Telefongesellschaften möglich). Achtung: Auch Freunde und Bekannte mit unterdrückter Rufnummer können Sie dann nicht mehr erreichen. Auch diese Maßnahme empfiehlt sich für Gewerbetreibende nur in akuten Fällen von Werbeanrufen.
- Lassen Sie sich über einen ISDN-Anschluss eine zweite Rufnummer zuteilen und geben Sie die Nummer nur an Ihnen bekannte Personen weiter.
- Nutzen Sie eine zweite Festnetznummer per Handy. Einige Mobilfunkunternehmen bieten eine zweite Festnetznummer („Homezone“) parallel zur Ruf- und zur Handynummer an.
Für den Fall, dass man einen Werbeanrufer in der Leitung hat, empfiehlt Hollweck ruhig Blut zu bewahren. „Diese Anrufer sind psychologisch geschult und versuchen mit allen rhetorischen Mitteln, das von ihnen gewünschte Ziel mit diesem Anruf zu erreichen.“ Es sei jedoch nicht empfehlenswert, sofort aufzulegen. In diesem Fall werde man einfach erneut angerufen. "Der Callcenter-Angestellte speichert Ihre Rufnummer ab und legt sie auf Wiedervorlage", so Hollweck.
Sinnvoller sei stattdessen, sich auf ein kurzes Gespräch einzulassen. Das solle man aber aktiv gestalten und sich auf keinen Fall in die Enge treiben lassen. "Fragen Sie den Anrufer, wie er heißt, von wo aus er anruft, für welches Unternehmen er arbeitet, wo der Sitz des Callcenters ist und wie dieses heißt, und von wem er die Erlaubnis bekommen hat, Sie anrufen zu dürfen", rät Hollweck. In vielen Fällen sei es am besten, den Anrufer direkt anzusprechen und mit den Anwürfen zu konfrontieren.
Keine Kommentare