Am 24. November 2010 erschien auf dem Portal, das in die Website des Bundestags integriert ist, die Petition 15450. Sie sprach sich für ein Verbot von Amalgam aus. Knapp 2.400 Bürger unterstützten das Anliegen und zeichneten die Petition mit.
Der ewige Streit um Amalgam
Damit hatten sie bekanntlich keinen Erfolg - der Antrag wurde abgelehnt. Der Petitionsausschuss begründete seine Entscheidung so: Es sei zwar unstrittig, dass aus Amalgamfüllungen Quecksilber freigesetzt und in den Organismus aufgenommen werde, nach gegenwärtigem Kenntnisstand bestehe aber kein begründeter Verdacht für dadurch verursachte negative Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das ist richtig. Schließlich handelt es sich bei Amalgam um das am besten untersuchte zahnärztliche Füllungsmaterial. Auch heute ist Amalgam aufgrund seiner guten Verarbeitbarkeit und seiner hohen Haltbarkeit für verschiedene Indikationen das Material der ersten Wahl. Das Quecksilber liegt in ausgehärteten Amalgamfüllungen in gebundener Form vor und wird daraus deshalb nicht direkt freigesetzt.
Täglich neue Bitten und Beschwerden
Von dem in Paragraf 17 Grundgesetz festgelegten Petitionsrecht machen viele Frauen und Männer Gebrauch, den Petitionsausschuss des Bundestags erreichen täglich neue Eingaben oder Beschwerden. "Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 15.191 Zuschriften“, berichtet eine Mitarbeiterin. Davon fielen mit 3.346 die meisten in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesjustizministerium mit 1.885 Petitionen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lag mit 1.333 Eingaben an sechster Stelle.
Ziel ist die Beratung im Parlament
Die Petenten wollen erreichen, dass ihre Vorschläge zur Bundesgesetzgebung - oder aber Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden - parlamentarisch beraten werden. Ihr Adressat ist dabei zunächst der Petitionsausschuss. Er leitet die Bürgeranliegen an die zuständigen Bundesministerien oder Aufsichtsbehörden mit der Bitte um Stellungnahme weiter.
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