Grundsätzlich gilt: Die Versicherungspflicht besteht bis zum 30. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 14. Fachsemester. Welche Variante der Absicherung im individuellen Fall die beste ist, hängt vom Alter des Studierenden ab und von der Versicherungssituation seiner Eltern.
„Theoretisch ist eine Mitgliedschaft in beiden Systemen möglich, das heißt Studierende können sich zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden“, erklärt Finanzfachmann Jörg Altvater. „In den meisten Fällen ist jedoch die gesetzliche Versicherung die sinnvollere und auch preiswertere Variante“, fügt er hinzu.
Sie ist die kostengünstigste Krankenversicherung für Studierende: die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Wer schon vor dem Studium bei den Eltern mitversichert war, kann das bis zu seinem 25. Geburtstag bleiben. Die Frist verlängert sich um die Dauer eines eventuell absolvierten Wehr- oder Ersatzdienstes. Wer nach Juli 2011 einen Freiwilligendienst geleistet hat, kann die Verlängerung für maximal ein Jahr in Anspruch nehmen.
Verheirateten Studierenden steht die Option Familienversicherung ebenfalls offen. Sie sind auch jenseits der 25 über den Ehepartner mitversichert - vorausgesetzt natürlich, er oder sie ist Mitglied in der GKV. „Wer alle Bedingungen zur beitragsfreien Familienversicherung erfüllt, sollte sie auf jeden Fall nutzen“, rät Experte Altvater.
Um sich den Zugang zur Familienversicherung nicht zu verbauen, sind einige Regeln zu beachten: So kommt diese Option nur in Frage, wenn Studierende nicht mehr als 395 Euro im Monat verdienen beziehungsweise nur einen Mini-Job bis 450 Euro ausüben. In beiden Fällen darf die Arbeitszeit nicht über 20 Stunden pro Woche hinausgehen. In den Semesterferien ist in der Regel auch ein höherer Verdienst erlaubt, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht länger als zwei Monate dauert. Es ist ratsam, sich das im Vorfeld noch einmal von seinem Versicherer bestätigen zu lassen.
Es gibt eine weitere Ausnahme, die Studierenden den Weg in die Familienversicherung versperrt: Sind die Eltern verheiratet und ist einer der beiden Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV), ist eine Familienversicherung dann ausgeschlossen, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlichversicherte verdient und sein oder ihr Monatseinkommen 4.462,50 Euro übersteigt.
Fällt die Option Familienversicherung flach, weil die Alters- oder Einkommensgrenze überschritten ist, dürfen Hochschüler sich alternativ über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in der GKV pflichtversichern. „Die KVdS kann von allen genutzt werden, die bisher nicht voll privat krankenversichert waren, höchstens im 14. Fachsemester und jünger als 30 Jahre sind“, fasst Jochen Altvater die Zugangsvoraussetzungen zusammen.
Im Rahmen der KVdS zahlt jeder Student einen einheitlichen Beitragssatz, der jährlich angepasst wird. Momentan beträgt er 64,77 Euro zuzüglich 13,73 Euro für die Pflegeversicherung. Studierende mit Kind zahlen 12,24 Euro für die Pflegeversicherung. „Für monatlich knapp 80 Euro haben Studierende so Zugang zu den üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen“, sagt Jochen Altvater. „Das ist ein gutes Angebot.“
Aufgepasst: Wer BAföG bezieht, kann sich gegen Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel zu einem Großteil erstatten lassen.
Nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder jenseits des 30. Geburtstags können Hochschüler sich nicht mehr im günstigen KVdS-Tarif versichern. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch günstige „Examenstarife“ für maximal sechs Monate. Unter Umständen kann man einen Aufschub dieser Frist durchsetzen. Abgenickte Begründungen sind unter anderem eine mehr als drei Monate andauernde Erkrankung, die Geburt und anschließende Betreuung eines Kindes oder die Mitarbeit in Hochschulgremien.
„Läuft die Frist aber unwiderruflich aus, bleibt Studenten die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Hier führen sie 16,95 Prozent ihres Einkommens ab, mindestens aber 152,27 Euro pro Monat“, erklärt Jochen Altvater. Voraussetzung ist auch hier, dass vorher keine private Vollversicherung bestand.
Neben der GKV ist für Hochschüler natürlich auch eine Mitgliedschaft in der PKV denkbar. Wer in die Private wechseln will, muss sich innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Achtung: Dieser Schritt ist endgültig und kann während des gesamten Studiums nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch danach kann eine Rückkehr in die GKV knifflig werden.
Die meisten Anbieter haben im Rahmen einer Privaten Studentischen Krankenversicherung (PSKV) günstige Tarife im Programm. Die Einstiegsbeträge seien oft verführerisch niedrig, bemerkt Jochen Altvater. Aber: „Irgendwann steigen sie. Studierende sollten sich deshalb genau informieren und nicht nur an die nächsten Jahre denken, sondern die kommenden Jahrzehnte im Blick haben. Sie müssen sich sicher sein, dass sie die Beiträge später bezahlen können.“
Interessant für Beamtenkinder
Dabei ist auch zu bedenken: Wer eine Familie gründen will, kann seine Kinder nicht in der PKV mitversichern. Privat muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Zudem zahlen PKV-Versicherte angefallene Krankheitskosten in Vorkasse - für Studierende, die auf keinen hohen Verdienst oder Zuschüsse von den Eltern zurückgreifen können, gestaltet sich das eher schwierig.
„Eine private Krankenversicherung ist allenfalls für Kinder von Beamten interessant“, erklärt Altvater. „Solange sie Kindergeld beziehen, die Kinder nicht älter als 25 sind und unter den monatlichen Verdienstgrenzen bleiben, sind Beamte für ihre Kinder beihilfeberechtigt. Sie müssen dann nur einen Teil des Krankheitsrisikos versichern.“ Dauert das Studium jedoch länger als geplant, fallen die Zuschüsse weg und es wird auch für Beamtenkinder teuer.
Ein oder zwei Auslandssemester gehören für viele Studenten zum Studium dazu. An Hochschulen innerhalb von Europa profitieren sie im Krankheitsfall meist von speziellen Sozialabkommen zwischen Gast- und Heimatland. Dadurch haben sie Anspruch auf die Leistungen, die auch den einheimischen Kommilitonen zustehen. Wer eine darüber hinausgehende medizinische Versorgung, beispielsweise eine privatärztliche Behandlung, möchte, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.
Wichtig zu wissen: An Zielorten außerhalb von Europa, etwa in den USA, greifen in der Regel keine Sonderabkommen. Dort brauchen Studierende unbedingt eine private Krankenversicherung. Tipp: Ein ausgiebiger Vergleich von Angeboten lohnt sich.
Für kürzere Aufenthalte im Ausland genügt eine Reisekrankenversicherung. „Sie bewahrt Studenten für kleines Geld vor einem hohen Kostenrisiko, zum Beispiel, wenn sie nach einem Unfall einen Rücktransport nach Hause brauchen“, sagt Altvater. Krankenversicherungen für Urlaubsreisen sind nach Angaben des Experten überaus erschwinglich: „Für etwa 10 Euro im Jahr bekommt man einen sehr guten Auslandsschutz.“
Zur Person: Jochen Altvater, Jahrgang 1968, war nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre in der Unternehmensberatung tätig und betreibt über seine Beratungsfirma 1plus das Portal Vorsorge-und-Finanzen.de. Er ist unser Experte für eine Serie, die Studenten über die Themen Versicherung und Geld informiert.
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