Die Eckpunkte
- Die Krankenkassen steigern ihre Präventionsleistungen von derzeit 3,09 Euro auf sieben Euro pro Versicherten.
- Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden weiterentwickelt.
- Die Zusammenarbeit der Akteure wird ausgebaut. Neben der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung wird erstmals auch die Pflegeversicherung in die Prävention eingebunden.
- Eine nationale Präventionskonferenz wird einberufen. In dem Gremium sind die Sozialversicherungsträger, Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände sowie Sozialpartner vertreten. Ziel ist, sich sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen.
Das sagen BZÄK und KZBV
Der Entwurf des Präventionsgesetzes enthält laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) zwar gute Ansätze, allerdings seien die darin festgelegten Maßnahmen speziell bei Kleinkindern noch nicht ausreichend.
"Obwohl Deutschland über ein gutes System der Individual-, Gruppen- und Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche verfügt, beginnen die zahnmedizinischen Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erst ab dem 30. Lebensmonat. Die Betreuung allein durch den Kinderarzt in den ersten drei Lebensjahren reicht offensichtlich zur Senkung des Erkrankungsrisikos nicht aus. Immer öfter weisen Kinder, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen, bereits kariöse Zähne auf und annähernd die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, sind bereits in den ersten drei Lebensjahren entstanden", erläutert der KZBV-Vorrsitzende Dr. Wolfgang Eßer.
BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich betont: „Unsere Forderung für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren mittels einer Änderung von § 26, SGB V, bleibt bestehen. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen müssen ab dem 6. Lebensmonat in der Vernetzung mit den ärztlichen Kinderuntersuchungen eingeführt werden.“
Die Zahnärzteschaft habe auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen und des Weltzahnärzteverbandes für Deutschland unter anderem das Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent der 6- bis 7-Jährigen kariesfrei sein sollen, erklärt Eßer: "Wir wollen dieses Ziel erreichen, indem wir die Entstehung von Karies bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekämpfen."
Eßer fordert daher ebenfalls eine Ausweitung der Früherkennungsuntersuchungen durch Zahnärzte auf den Bereich zwischen dem 6. und dem 30. Lebensmonat. Konkret sollten drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen werden, die verpflichtend im Kinderuntersuchungsheft zu dokumentieren sind. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollten in das ärztliche Kinderuntersuchungsheft mit einer entsprechenden Verweisung zum Zahnarzt verankert werden.
Zugleich sehen sich BZÄK und KZBV als wichtige Vertreter der Zahnmedizin für das Präventionsforum. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe fordert Eßer eine möglichst frühzeitige Beteiligung derjenigen Fachgruppen, die die präventiven Maßnahmen tatsächlich durchführen beziehungsweise die entsprechenden Leistungen erbringen.
Nur so könne eine Breitenwirkung entfaltet und mögliche Fehlallokationen von vornherein vermieden werden. Daher sei insbesondere im Bereich der zahnmedizinischen Prävention eine Beteiligung der Zahnärzteschaft notwendig, um das zahnärztliche Erfahrungswissen im präventiven Bereich einzubringen. Nur so lasse sich auch eine perspektivische Abkopplung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von präventionspolitischen Entwicklungen vermeiden.
Bereits 2013 hatten beide Organisationen das Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ vorgelegt.
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