Darlehenslaufzeit, Zeitraum der jeweiligen Zinsbindung, Höhe der Zins- und Tilgungsraten und die meist obligatorische Grundschuld als Sicherheit sind die üblichen Vertragsbestandteile, auf die Zahnärzte vor ihrer Unterschrift auf dem Kreditvertrag Wert legen.
So sind die (Zahlungs-) Regeln beim "klassischen“ Immobiliendarlehen im Grunde ja auch klar: Der Praxisverantwortliche zahlt als Kreditnehmer regelmäßig seine Zins- und Tilgungsraten und entschuldet sich schrittweise im Laufe der Zeit. Bei einem normalen Tilgungsverlauf dauert es aber meist weit mehr als zwanzig Jahre, bis der letzte Euro an den Kreditgeber auch tatsächlich zurückgezahlt ist.
Vereinbarung muss extra getroffen werden
Schneller kann es allerdings gehen, wenn während des Zeitraumes der Zinsbindung eine oder mehrere Sondertilgungen geleistet werden können. Häufig steht nämlich bereits frühzeitig fest, dass der Kreditnehmer zukünftig mit einem größeren Geldeingang wie beispielsweise einer Schenkung oder einer fälligen Kapitalanlage rechnen kann.
In solchen Fällen sollte rechtzeitig disponiert und mit dem Kreditgeber verbindlich vereinbart werden, unter welchen Voraussetzungen eine oder mehrere Sondertilgungen dann auch tatsächlich möglich sind.
Bedingungen prüfen
Grundsätzlich sehen Darlehensverträge Sondertilgungen nämlich nicht vor, sie müssen in aller Regel ausdrücklich vereinbart werden und bedürfen meist hartnäckiger Verhandlungen. Um ihren Kunden entgegenzukommen, stimmen Kreditgeber, also meist Bankinstitute, dem Wunsch nach Sondertilgungen häufig zwar zu, allerdings knüpfen sie diese Zustimmung regelmäßig an Bedingungen wie einer Begrenzung auf eine bestimmte Höhe (zum Beispiel: "Jährliche Sonderzahlungen können maximal bis zu fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme betragen“ oder "Während der Zinsbindung - von beispielsweise fünf oder zehn Jahren - können Sonderzahlungen maximal bis zu fünfzehn Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen“).
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