Es gibt einerseits Versicherungsmitarbeiter, die im Sinne ihrer Kunden handeln und den jeweils erforderlichen Versicherungsschutz exakt auf deren Bedürfnisse abstellen - ohne ihren eigenen Nutzen aus den Augen zu verlieren. Andererseits gehören zu diesen Finanzdienstleistern aber auch jene Vertreter, die „Umdecker“ genannt werden.
Vorsicht vor dem Umdecker
Ein Begriff, der mehr oder weniger deutlich macht, dass aus deren Sicht der bisherige „Deckungsschutz“ beim einen oder anderen Versicherungsvertrag nicht ausreicht und möglichst schnell geändert werden sollte. Dass ist aber natürlich keineswegs immer tatsächlich erforderlich und dient vor allem dem finanziellen Vorteil des „Umdeckers“ dient.
Aus diesem Grund erzeugt der Begriff des „Umdeckens“ einen negativen Beigeschmack zumindest bei denjenigen Versicherungsnehmern, die damit bereits einmal oder sogar mehrfach konfrontiert wurden. Versicherte können aber selbst dafür sorgen, dass ihre Gesprächspartner schnell erkennen, dass bei ihnen ein profundes Wissen vorhanden ist.
Mit dem sprichwörtlichen „Verhandeln auf Augenhöhe“ verschafft man sich meist den erforderlichen Respekt. Das gilt sowohl bei oft schwierigen Preisverhandlungen, aber auch bei Gesprächen, bei denen es um Details des jeweiligen Versicherungsschutzes geht.
Spontane Besuche sind tabu
1. Es sollte der Grundsatz gelten: Kein Versicherungsgespräch ohne sorgfältige Vorbereitung durch den Kunden. Spontane Besuche des Vertreters sind zumindest grundsätzlich genauso abzulehnen wie überraschende Anrufe. Ausnahme: Es besteht erkennbar tatsächlich ein akuter Handlungsbedarf, der dann aber klar und eindeutig belegt werden sollte.
Kennt der Kunde den Anlass des Gesprächs, kann er sich durch einen Blick in seine bisherigen Unterlagen oder durch eigene Recherchen beispielsweise im Internet einen ersten Überblick verschaffen und seinem Berater entsprechend selbstbewusst gegenübertreten.
Keine Kommentare