Die Beschäftigung mit diesem Thema ist notwendig, um einerseits einen möglichst reibungslosen Übergang der Praxis zu gewährleisten und um andererseits keine Fragen im Hinblick auf die spätere Erbfolge, die neben den geschäftlichen auch persönliche Details und die damit verbundenen Rechtsfolgen beinhaltet, unbeantwortet zu lassen. Alle Überlegungen sollten natürlich schriftlich niedergelegt und beispielsweise bei einem Anwalt oder bei einer oder mehreren Personen des absoluten Vertrauens verwahrt werden. Mit unserem Check können Sie Ihr Wissen testen.
1. Wann haben Sie zuletzt die von Ihnen in der Vergangenheit getroffenen Verfügungen über private und/ oder Praxisvollmachten, über eine überraschende Praxisnachfolge oder über erbrechtliche Regelungen einer genauen Prüfung unterzogen?
a) Das weiß ich gar nicht mehr genau!
b) Vor mehr als zwei Jahren.
c) Vor Kurzem, das mache ich einmal im Jahr.
2. Wissen Sie, ob Bankvollmachten auch über Ihr Ableben hinaus Gültigkeit besitzen?
a) Nein, das weiß ich nicht.
b) Ich denke, ja.
c) Sicher, das weiß ich genau.
3. Sind die Geschäftsbanken, mit denen Sie zusammenarbeiten, über Ihre Pläne bezüglich eines solchen Notfalls vertraut?
a) Nein, das geht die Banken nichts an.
b) Noch nicht, ich will das aber ändern.
c) Ja, das habe ich meinen Hausbanken bereits vor Jahren mitgeteilt.
4. Gibt es darüber hinaus eine oder mehrere Personen, die Sie ebenfalls ins Vertrauen gezogen haben und die diese Pläne eventuell auch umsetzen helfen?
a) Ja, meine Familie.
b) Ja, meine Familie und eine weitere Person, die mit den Praxisgegebenheiten vertraut ist.
c) Ja, neben meiner Familie eine langjährige Praxismitarbeiterin und mein Anwalt.
5. Haben Sie sichergestellt, dass es zwischen Ihren späteren Erben und einem möglicherweise anderen Praxisnachfolger nach Ihrem Ableben nicht zu finanziellen Streitigkeiten kommt?
a) Nicht ausdrücklich, das wird sich dann schon regeln.
b) Bisher nur mündlich zwischen den beteiligten Personen.
c) Ja, das habe ich schriftlich verbindlich für sämtliche Beteiligte festgelegt.
6. Haben Sie über Schenkungen schon einmal nachgedacht?
a) Nein, noch nicht.
b) Ja, aber nur sehr allgemein.
c) Ja, auch hierzu gibt es genaue und verbindliche Festlegungen meinerseits.
7. Wer kommt für eventuell noch bestehende Bankschulden nach Ihrem Tod auf?
a) Das werden meine Erben unter sich ausmachen.
b) Das werde ich noch festlegen .
c) Auch dazu findet sich eine Regelung in meinen diesbezüglichen Unterlagen.
Zur Auswertung erhalten Sie für Antworten zu a) jeweils einen Punkt, zu b) jeweils drei Punkte und zu c) jeweils fünf Punkte.
Bei einem Ergebnis….
….bis zu 15 Punkten besteht ein offensichtlicher Informationsbedarf zu diesem wichtigen Thema, den Sie möglichst kurzfristig schließen sollten;
….zwischen 16 und 25 Punkten haben Sie offenbar bereits entsprechende Maßnahmen getroffen, die aber wahrscheinlich noch nicht ausreichen und präzisiert beziehungsweise ergänzt werden sollten;
….zwischen 26 und 35 Punkten gibt es nur noch ergänzende Punkte zu regeln, die Sie aber besser nicht auf die sprichwörtlich lange Bank schieben sollten.
Michael Vetter
Fachjournalist für Wirtschaft
vetter-finanz@-online.de
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