Dazu muss man sich die Höhe des ursprünglichen Darlehensbetrags ansehen und mit dem Darlehensbetrag zum Verlängerungstermin vergleichen.Je nach Tilgungssatz ergibt sich hier häufig eine entsprechende Differenz, die im sogenannten Beleihungs- oder Finanzierungsauslauf deutlich wird.
Betrugen die damaligen Kauf- oder Gestehungskosten (Bau- plus Grundstückskosten) als Grundlage des Beleihungswerts des Kreditinstituts beispielsweise 200.000 Euro, liegt der Beleihungsauslauf bei einem Darlehen von 150.000 Euro bei 75 Prozent.
Hat sich dieses Darlehen durch die erwähnten Tilgungsraten mittlerweile auf 120.000 Euro reduziert, verringert sich der Beleihungsauslauf auf 60 Prozent. Das Ausfallrisiko der Bank oder des Versicherers - und das ist das entscheidende Kriterium - wird dann naturgemäß geringer.
Die Karten werden neu gemischt
Damit sind die Voraussetzungen gegeben - eine gleichbleibende Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers vorausgesetzt - den künftigen Kreditzinssatz als Kunde zu verbessern. Wenn der Kreditgeber diesen Sachverhalt nicht selbst berücksichtigt, sollte er mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen werden. Im Grunde werden die sprichwörtlichen Karten bei einer Darlehensverlängerung somit stets neu gemischt.
Zur Kreditwürdigkeit: Hier besteht in aller Regel kein Grund für den Kreditgeber, Änderungen zulasten des Kunden vorzunehmen. Zurückgehende Einnahmen oder ein verändertes Ausgabeverhalten liegen meist ebenso wenig vor wie Probleme bei der termingerechten Zahlung der bisherigen regelmäßigen Zins- und Tilgungsraten.
Pauschale Abstufungen sind nicht akzeptabel
Ebenfalls sollten entsprechende Abstufungen der individuellen Bonität etwa durch kritischere Einschätzungen der beruflichen Branche des Zahnarztes nicht hingenommen werden. Die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Darlehensnehmern hat grundsätzlich an der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Person zu erfolgen. Pauschale Abstufungen sind dagegen nicht akzeptabel.
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