Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist nach den Worten von Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja "ein familienfreundlicher und attraktiver Arbeitsplatz". Stimmt das?
Dr. Ute Teichert und Dr. Michael Schäfer: Der öffentliche Gesundheitsdienst ist eine wesentliche Säule des Gesundheitswesens. Bundesweit werden in rund 400 Gesundheitsämtern die vielfältigen Aufgabenbereiche des öffentlichen Gesundheitswesens erbracht. Das Spektrum der Aufgaben reicht dabei mit einem bevölkerungsmedizinischen Blickwinkel von den Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste, den Einschulungsuntersuchungen, der Hygiene-Überwachung von medizinischen Einrichtungen, Impfberatung bis zu den aufsuchenden Hilfen im Sozialpsychiatrischen Dienst.
Genau dies macht auch die Attraktivität der Arbeit im Gesundheitsamt aus: ein vielfältiges bereit gefächertes Aufgabenspektrum mit täglich neuen Herausforderungen. Speziell im Bereich der Zahnmedizin existiert eine eher unbekannte und noch zu wenig genutzte Form des Patientenzugangs, nämlich die aufsuchende Betreuung im Setting Kita, Schule sowie weiteren Einrichtungen bis hin zu Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus gilt es Arbeitsbereiche wie Gesundheitsberichterstattung, Praxisbegehungen nach dem Infektionschutzgesetz sowie gutachterliche Tätigkeit für sich zu erschließen. All dies sind Bereiche, die in der klassischen Zahnmedizin nicht gelehrt werden und neue Herangehens- und Denkweisen in der zahnärztlichen Arbeit bedeuten.
Weite Bereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ermöglichen überdies eine sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Abhängigkeit vom Dienstbetrieb und Dienstplänen existieren flexible Arbeitszeiten, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten. Hinzu kommen die allgemeinen Vorzüge des öffentlichen Dienstes wie ein sicherer Arbeitsplatz und eine verlässliche Altersversorgung.
Wie kommt es, dass es junge Ärzte und Zahnärzte trotzdem nicht dorthin zieht?
Viele Kommunen befinden sich in der sogenannten Haushaltssicherung und unterliegen einem Personalkostenbudget. Dies bedeutet dann aber auch, dass vorhandene Stellen trotz der enormen Wichtigkeit gestrichen oder in der Stundenzahl gekürzt werden, sodass daraufhin die eigentlich breitgefächerte Arbeit mit der oben genannten Aufgabenfülle verringert wird. Dies mindert die Attraktivität.
Zudem werden nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über den öffentlichen Dienst (TVÖD) Ärztinnen und Ärzte, die in den Gesundheitsämtern arbeiten, deutlich schlechter bezahlt als Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern. Dieser Gehaltsunterschied kann in Einzelfällen, je nach Alter und Facharztqualifikation, über 1.000 Euro pro Monat ausmachen.
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