In der Praxis spielt der Beitrag eine große Rolle für die Wahl des Versicherers. Generell werden leider viel zu oft die nur die harten Fakten beachtet (Einstiegsbeitrag, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Höhe des Selbstbehaltes).
Soft Facts wie etwa der Vertriebsweg, die Rechtsform des Anbieters, Tarifsysteme (Kompakttarife, Bausteintarife), Beitragsstabilität, Servicequalität und Beschwerdequoten der Anbieter werden meist vernachlässigt. Dabei wirken sich gerade diese Faktoren im Langzeitvergleich oft spürbarer auf den eigenen Kontostand und die Zufriedenheit aus, als der erste Blick vermuten lässt.
Beitragskalkulation: Je älter, je kränker, je komfortabler versichert, desto teurer
Die Versicherer kalkulieren ihre Beiträge grundsätzlich nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, es besteht eine Beziehung zwischen dem gewählten Leistungsumfang und dem Beitrag, nach dem Motto: Je höher der Versicherungsschutz, desto höher der Beitrag.
Auch das Alter spielt eine Rolle, denn die Inanspruchnahme der versicherten Leistungen, so die Erfahrung der - nicht nur privaten - Versicherer, steigt mit dem Lebensalter. Somit ergibt sich: Je geringer das Eintrittsalter zu Beginn ist, desto niedriger sind auch die Beiträge.
Der dritte Aspekt ist der Gesundheitszustand. Bestehende Vorerkrankungen müssen mithilfe eines anfänglichen Risikozuschlags „hinzugekauft“ werden. Dieser Zuschlag kann nach einigen Jahren überprüfbt werden, wenn keine Behandlung mehr zur Diagnose erfolgt ist und es sich um keine chronische Erkrankung handelt. Bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen kann das Unternehmen den potenziellen Kunden sogar ablehnen. Später eintretende Erkrankungen lösen zumeist keine weiteren Zuschläge oder Vertragsänderungen aus.
Beitragserhöhung versus -stabilität
Die Gründe für eine Anpassung des Beitrags können vielfältig sein. Dazu gehören statistisch nicht erfassbare Fortschritte in der Medizin, die demografische Entwicklung, die Früherkennung von Krankheiten, Preissteigerungen bei Medikamenten, oder auch der Wunsch nach höherwertigen Zahnversorgungen. Nebenbei: Auch die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen bekanntlich regelmäßig die Beitragssätze.
Dabei werden dort Leistungskürzungen vorgenommen, die oft vom Versicherten nicht sofort wahrgenommen werden. Beispiele hierfür sind der Wegfall der zweiten Zahnsteinentfernung pro Jahr, oder es laufen Zuschüsse für Arzneimittel aus, bei denen die Patente für die Wirkstoffe aber noch beim Pharmaunternehmen liegen, so dass der Patient gezwungen ist, auf ein anderes Präparat umzusteigen. Inwieweit sich die „Anpassung“ des Beitrags auf den jeweiligen Vertrag auswirkt, liegt auch am gewählten Tarifsystem.
In Kompakttarifen, in denen ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen zusammengefasst sind, kann sich eine prozentuale Erhöhung unter Umständen deutlicher auswirken als bei Tarifsystemen mit einzelnen Bausteinen für die genannten Bereiche.
Die Beitragsstabilität des Versicherers sollte ein wesentlicher Faktor für die Wahl des Anbieters sein. In den vergangenen Jahren haben einige Versicherer zur Neukundengewinnung auf günstige Einstiegstarife gesetzt. Dass diese „Kampfpreise“ auf Dauer nicht haltbar sind, erklärt sich von selbst.
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