Gut gerüstet für die Zukunft
Zahlreiche neuere Entwicklungen im Gesundheitswesen führen dazu, dass sich auch im Bereich der zahnärztlichen Selbstverwaltung künftig neue Herausforderungen ergeben werden, auf die es gilt, rechtzeitig zu reagieren. Aus Sicht der Kammern sind folgende Eckpunkte zu nennen:
Da ist zunächst der Wandel des Berufsbildes des Zahnarztes und die Veränderung der zahnärztlichen Berufsausübung zu nennen. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin, neue Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, neue Formen der Berufsausübung oder die zunehmende Feminisierung des Berufsstandes seien hier als Gesichtspunkte genannt.
Auch das Arzt-Patienten-Verhältnis ist einem Wandel unterzogen. Man denke nur an die zunehmende Beteiligung von Patienten an medizinischen Entscheidungsprozessen und die wachsende Bedeutung von Beratung, Information und Kommunikation.
Kooperationsformen der zahnärztlichen Berufsausübung nehmen zu, und eine wachsende Zahl von Zahnärzten ist im Angestelltenverhältnis tätig.
Von der neuen GOZ sind Änderungen zu erwarten, die kritisch zu betrachten sind; die jetzigen Pläne lassen erkennen, dass die Novellierung weder fachlichen noch wirtschaftlichen Anforderungen an eine moderne Zahnmedizin gerecht wird.
Die europäische Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wie auch die neue Dienstleistungsrichtline sind in nationales Recht umzusetzen – mit entsprechenden Handlungsbedarfen für die Berufsstände. Nicht zuletzt werden auch die elektronische Gesundheitskarte und der Heilberufsausweis die Zahnärzteschaft vor neue Herausforderungen gestellt.
Vor diesem Hintergrund haben die BZÄK und die Kammern folgende Perspektiven für die zahnärztliche Kammerlandschaft herausgearbeitet:
• Kammern vermitteln die Vorteile der funktionalen Selbstverwaltung gegenüber Politik, Öffentlichkeitsarbeit und ihren Mitgliedern und stehen für die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit des Berufsstandes ein.
• Kammern sollen sich noch stärker zu Kompetenzzentren für ihre Mitglieder entwickeln.
• Der Gemeinwohlbezug soll deutlicher hervorgehoben werden.
• Vor der Diskussion um die Dienstleistungsgesellschaften gewinnt eine Berufsvertretung, die die Belange der gesamten Zahnärzteschaft effizient und ohne Eigeninteressen vertritt, an Bedeutung.
• Hinsichtlich der zentralen Kammeraufgaben soll eine möglichst kammerübergreifende Harmonisierung beziehungsweise die konsentierte Erzielung von einheitlichen Mindeststandards angestrebt werden.
Bezüglich der in den Heilberufsgesetzen der Länder niedergelegten zentralen Kammeraufgaben (Berufsaufsicht, Interessenvertretung und Berufsförderung) und aufgrund der gesundheits- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen, sind die Kammeraufgaben zielgruppenbezogen zwei Kompetenzbereichen zugeordnet:
(a) Aufgaben, für die ausschließlich die Kammern zuständig sind
(b) Kammeraufgaben an Schnittstellen mit Beteiligung anderer Institutionen (zum Beispiel KZBV, KZVen, Ministerien, wissenschaftliche Fachgesellschaften oder Verbände).
Die nebenstehenden Tabellen zeigen die Kammeraufgaben nach Zielgruppen.
BZÄK